§ 105 Abs 3 HGB, § 739 BGB Soweit nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Gesellschaftsvertrag mit der erforderlichen 3/4-Mehrheit dahingehend geändert wird, dass das Nominalkapital der Gesellschaft zunächst herabgesetzt und anschließend zu Sanierungszwecken erhöht […]
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