GmbHG §§ 16, 19, 21 Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das am 15.01.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam – 51 O 13/19 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Ausfallhaftung des von der Kaduzierung betroffenen Gesellschafters
KG Berlin, Beschluss vom 25. September 2018 – 22 W 94/16
GmbHG §§ 21, 40 Das Registergericht darf die Aufnahme einer Gesellschafterliste in den Registerordner verweigern, wenn diese bei einem Geschäftsanteil lediglich ausweist, dass der Geschäftsanteil kaduziert worden ist. Tenor Die Beschwerde der Beteiligten vom 21. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. September 2018 – II ZR 312/16
§ 19 GmbHG, § 21 GmbHG, § 22 GmbHG, § 23 GmbHG, § 24 GmbHG, § 195 BGB, § 199 BGB 1. Übriger Gesellschafter im Sinne des § 24 GmbHG ist auch derjenige, der seine Gesellschafterstellung erst nach Fälligkeit der Einlageforderung, derentwegen das […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. September 2016 – II ZR 299/15
GmbHG § 21 Abs. 1 Satz 2 Die formalen Anforderungen einer erneuten Aufforderung mittels eingeschriebenen Briefs gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG werden durch ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post AG gewahrt. Die Parteien […]
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 25.02.2010 – 27 U 24/09
GmbHG §§ 19, 21, 23, 46; BGB § 273 1. Im Kaduzierungsverfahren gemäß § 21 GmbHG ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, doch sind sachlich gerechtfertigte Differenzierungen zulässig (Scholz-Emmerich, GmbHG, 10. Auflage 2006, § 21 Rn. […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Beschluss vom 08.06.2007 – 6 U 311/07
GmbHG §§ 16, 19, 21, 22, 74 1. In der Insolvenz der GmbH kann der Insolvenzverwalter die restliche Einlage auch ohne Gesellschafterbeschluss einfordern und damit fällig stellen. 2. Zur Vorbereitung einer wirksamen Kaduzierung muss indes auch […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 08. November 2004 – II ZR 362/02
§ 325 ZPO, § 21 GmbHG, §§ 21ff GmbHG, § 24 GmbHG, § 55 GmbHG, §§ 55ff GmbHG 1. Wird in einem Prozeß des Insolvenzverwalters gegen einen GmbH-Gesellschafter rechtskräftig festgestellt, daß der Gesellschafter seine Einlage […]
Eintrag lesenLG Hildesheim, Urteil vom 30.09.1997 – 4 O 416/96
§ 21 Abs 1 GmbHG, § 21 Abs 3 GmbHG, § 24 GmbHG, § 195 BGB 1. Hat ein Gesellschafter mehrere GmbH-Anteile übernommen, so muß klar sein, auf welchen Anteil sich die Zahlungsaufforderung gemäß GmbHG […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Mai 1996 – II ZR 275/94
1. Für die Auslösung der Haftung nach GmbHG § 24 genügt es, daß die Gesellschaftereigenschaft bei Eintritt der Fälligkeit der Stammeinlage vorliegt. Der Anspruch auf Zahlung des Fehlbetrages entsteht in diesem Zeitpunkt aufschiebend bedingt durch den Eintritt der Voraussetzungen nach GmbHG §§ 21 – 23.
2. Eine Eventualwiderklage kann auch für den Fall erhoben werden, daß der Widerkläger mit seinem Hauptvortrag obsiegt und – daran anschließend – die Feststellung des Nichtbestehens eines weitergehenden oder weiteren Anspruchs, der in seinen Entstehungsvoraussetzungen von dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch nicht abhängig ist, bedingt für den Fall seines Obsiegens mit dem Hauptvorbringen begehrt.
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