Cash-Pool II GmbHG § 19 a) Die Einzahlung der Einlage auf ein Konto, das in einen dem Inferenten zuzurechnenden Cash-Pool einbezogen ist, ist eine verdeckte SacheinlageBitte wählen Sie ein Schlagwort:Sacheinlageverdeckte Sacheinlage, wenn der Saldo auf […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Befreiung von der Einlageschuld
BGH, Urteil vom 16. Februar 2009 – II ZR 120/07
QIVIVE AktG § 27; GmbHG §§ 19, 30, 31, 32a a. F. a) Die Grundsätze der verdeckten Sacheinlage (§ 19 Abs. 4 GmbHG n. F.) finden auf Dienstleistungen, welche ein GmbH-Gesellschafter nach Leistung einer Bareinlage entgeltlich erbringen […]
Eintrag lesenBGH, Versäumnisurteil vom 12. Juni 2006 – II ZR 334/04
§ 19 Abs 1 GmbHG, § 19 Abs 2 GmbHG, § 55 GmbHG, § 362 BGB 1. Einlagezahlungen aus Mitteln der GmbH, die dem Inferenten im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung als „Darlehen“ oder in sonstiger […]
Eintrag lesenOLG Dresden, Urteil vom 17.07.1996 – 12 U 202/96
GmbH-Recht I Erforderlichkeit einer Zahlungsaufforderung bei Fälligkeit der Geldeinlagepflicht I Verrechnung einer Geldforderung mit Bareinlageschuld I Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses bei Ausschluß des Gesellschafters von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
1. Ergibt sich die Fälligkeit der Geldeinlagepflicht bereits aus dem Gesellschaftsvertrag, so bedarf es keiner besonderen ersten Zahlungsaufforderung. Gleiches muß für den Fall gelten, daß sich die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung aus einem wirksamen, den Gesellschafter bindenden Beschluß der Gesellschafterversammlung ergibt und der Beschluß dem säumigen Gesellschafter vor Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist bekannt wurde.
2. Es liegt kein auf eine verdeckte Aufrechnung gerichtetes und deshalb verbotenes sog „Hin- und Herzahlen“ vor, wenn die Einzahlung der (Rest-)Einlage des Gesellschafters durch Verrechnung von durch die GmbH an einen Dritten zu zahlenden Pachtzinsen erfolgt und die GmbH dies als Erfüllung der Einlageschuld annimmt.
3. Wird der Gesellschafter von der Teilnahme an einer Gesellschaftsversammlung ausgeschlossen, so ist der darin gefaßte Gesellschafterbeschluß auf Einziehung seines Geschäftsanteils auch dann anfechtbar, wenn dem Gesellschafter für diesen Beschluß kein Stimmrecht zustand.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 02. Dezember 1968 – II ZR 144/67
§ 5 GmbHG, § 55 GmbHG, § 366 BGB Eine Zahlung, bei der dem Leistenden nach Vereinbarung oder Übung der Beteiligten vorbehalten bleibt zu bestimmen, auf welche von mehreren Verbindlichkeiten die Leistung angerechnet werden soll, […]
Eintrag lesen