Viele auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätigen Rechtsanwälte sind ausschließlich oder überwiegend außergerichtlich beratend tätig und führen praktisch keine gesellschaftsrechtlichen Prozesse oder allenfalls als Nebenaufgabe. Anderen zivilrechtlich ausgerichteten Prozessanwälten ist dagegen die komplexe Materie des […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Beirat
BGH, Urteil vom 19. April 2016 – II ZR 123/15
BGB § 181; HGB § 126 Abs. 1; GmbHG § 35 Abs. 1 Satz 1 Soll ein Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen der GmbH & Co. KGBitte wählen Sie ein Schlagwort:GmbHGmbH & Co. KGGmbH & Co. KGKG und […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 02. Februar 2016 – II ZB 2/15
GmbHG § 46 Nr. 8 Alt.2 Prozessvertreter einer GmbH gemäß § 46 Nr. 8 Alt. 2 GmbHG in einem Rechtsstreit mit dem früheren Geschäftsführer ist der Beirat der GmbH, wenn nach der Satzung der dreiköpfige […]
Eintrag lesenBFH, Urteil vom 22. Oktober 2015 – IV R 7/13
§ 15 EStG 1997, § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG 1997, § 20 Abs 3 EStG 1997, § 25 Abs 1 EStG 1997, § 8 Abs 3 S 2 KStG 1999, § […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 09.08.2012 – 23 U 4173/11
AktG §§ 241 ff., GmbHG § 47; ZPO § 1032; BGB § 138 1. Im Grundsatz ist jeder Gesellschafter in der Ausübung seines Stimmrechts frei. Ob ein Gesellschafterbeschluss zweckmäßig ist, unterliegt nicht der Überprüfung der Gerichte, sofern die Grenzen […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2011 – I-17 U 122/10, 17 U 122/10
GmbHG § 47, 52; BGB §§ 133, 157, 150 1. Beschlüsse werden dadurch gefasst, dass über inhaltlich bestimmte Anträge abgestimmt wird, wobei Stimmabgaben nur als Bejahung oder Verneinung eines solchen Antrages möglich sind; der Inhalt […]
Eintrag lesenOLG Bremen, Urteil vom 14.08.2009 – 2 U 140/08
HGB §§ 125, 161, 170; AktG § 112 1. Grundsätzlich wird die Kommanditgesellschaft gemäß §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 1, 170 HGB ausschließlich von ihrem Komplementär vertreten. Eine solche Vertretung durch den Komplementär (hier eine GmbH) […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. März 1996 – II ZR 263/94
Bilanz der Personenhandelsgesellschaft I Abgrenzung der Zuständigkeiten von geschäftsführendem und übrigen Gesellschaftern; Abwägung von Gesellschafts- und Gesellschafterinteressen
1. Die Aufstellung der Jahresbilanz fällt in den alleinigen Zuständigkeitsbereich der geschäftsführenden Gesellschafter. Ihre Feststellung ist ein Grundlagengeschäft, das vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung im Gesellschaftsvertrag des Einverständnisses aller Gesellschafter – bei der KG auch der Kommanditisten – bedarf. Ist dieses Recht der Kommanditisten nach dem Gesellschaftsvertrag einem aus ihnen gebildeten Beirat übertragen, bedarf die Bilanzfeststellung der Zustimmung der geschäftsführenden Gesellschafter und des Beirates, der seinen Willen mangels abweichender gesellschaftsvertraglicher Regelung nach dem Mehrheitsprinzip bildet.
2. Bilanzierungsmaßnahmen, die der Darstellung der Lage des Vermögens des Unternehmens im Sinne des HGB § 238 Abs 1 S 2 dienen, können von den geschäftsführenden Gesellschaftern durchgeführt werden. Sie haben dabei die Grenzen, die sich aus den gesetzlichen Regeln einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergeben, zu beachten. Den übrigen Gesellschaftern steht das Recht auf Prüfung zu, ob diese Grenzen eingehalten worden sind.
3. Bilanzierungsentscheidungen, die der Sache nach Ergebnisverwendungen sind, wie die Bilanz offener Rücklagen, die Bildung zusätzlicher Abschreibungen nach HGB § 253 Abs 4, die Bildung von Aufwandsrückstellungen nach HGB §§ 249 Abs 1 S 3, Abs 2 sowie die Bildung steuerlicher Sonderabschreibungen, können grundsätzlich nur durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich getroffen werden, soweit der Gesellschaftsvertrag keine anderweitige Regelung enthält. Die Entscheidung über die Ergebnisverwendung steht nicht im Belieben eines jeden Gesellschafters. Vielmehr sind die Ausschüttungsinteressen der einzelnen Gesellschafter gegenüber dem Bedürfnis der Selbstfinanzierung und Zukunftssicherung der Gesellschaft abzuwägen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 12. Juni 1989 – II ZR 246/88
GmbHG §§ 18, 47; BGB § 2038 a) § 47 Abs. 4 S. 1 GmbHG enthält zwingendes Recht, soweit die Vorschrift Entlastungsbeschlüsse betrifft. b) Wird über die Entlastung eines Gesellschaftsorgans (hier: Beirat) abgestimmt, so sind alle dem […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Mai 1981 – II ZR 25/80
Gesellschaftervereinbarung I Zum Vergütungsanspruch eines Beiratsmitglieds einer GmbH
Ein Vergütungsanspruch eines Beiratsmitglieds einer GmbH kann sich auch aufgrund eines im Einzelfall von der Satzung abweichenden wirksamen Gesellschafterbeschlusses ergeben.
Eintrag lesen