BGB §§ 195, 199, 812 a) Bereicherungsansprüche verjähren nach der Regelverjährung des § 195 BGB in drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Bereicherungsansprüche
BGH, Urteil vom 21. April 1986 – II ZR 165/85
§ 46 Nr 5 GmbHG, § 46 Nr 8 GmbHG a) Die Verzichtswirkung der Entlastung nach GmbHG § 46 Nr 5 erstreckt sich auch auf Ansprüche gegen den Geschäftsführer aus ungerechtfertigter Bereicherung, sofern die die Bereicherung […]
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