§ 38 GmbHG, § 46 Nr 5 GmbHG, § 117 HGB, § 127 HGB, § 242 BGB Nimmt der an einer als Betriebsgesellschaft fungierenden GmbH zu 51% beteiligte Gesellschafter vergleichweise geringfügige Vorfälle zum Anlaß, die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für besonders strenge Anforderungen an wichtigem Grund nach § 38 Abs.2 GmbHG
OLG München, Urteil vom 08.10.1993 – 23 U 3365/93
Formunwirksamkeit eines Vergleichs zwischen zwei GmbH-Gesellschaftern über die Übertragung eines Geschäftsanteils
Zulässigkeit von wechselseitigen Einziehungsverfahren bei Zwei-Mann-Gesellschaft
1. Zur Frage der Formunwirksamkeit eines Vergleiches zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH, der die Verpflichtung zur Übertragung eines Geschäftsanteils auf den anderen Gesellschafter vorsieht.
2. Betreiben bei einer Zwei-Mann-GmbH beide Gesellschafter gegenseitig die Einziehung des Gesellschaftsanteils wegen jeweils gesellschaftswidrigem Verhalten des anderen Teils, ist das Einziehungsverfahren jedenfalls dann unzulässig, wenn bei der Abstimmung in der Gesellschafterversammlung die gegenseitigen Anträge nicht einheitlich behandelt und besprochen werden.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.1993 – 6 U 43/92
Verstoß gegen die gesellschafterliche Treuepflicht durch Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Nimmt der an einer als Betriebsgesellschaft fungierenden GmbH zu 51% beteiligte Gesellschafter vergleichsweise geringfügige Vorfälle zum Anlaß, die Abberufung des Mitgesellschafter-Geschäftsführers, der eine Beteiligung von 49% hält, durch einen die Sache nach von ihm (dem Mehrheitsgesellschafter) allein gefaßten Beschluß der Gesellschafterversammlung durchzusetzen, mit dem Ziel den Gesellschafter-Geschäftsführer um seine berufliche Existenz zu bringen und ihn an den Rand der Gesellschaft zu drängen, verstößt er damit gegen seine gesellschafterliche Treuepflicht mit der Folge, daß die Abberufung unwirksam ist.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 1991 – 16 U 130/90
Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei Warenlager- und Bilanzmanipulation sowie Steuerhinterziehung
Die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Zwei-Mann-GmbH aus wichtigem Grund (GmbHG § 38 Abs 2) ist unwirksam, wenn der andere Gesellschafter-Geschäftsführer positive Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit hatte oder der abberufene Gesellschafter-Geschäftsführer gutgläubig davon ausgegangen ist, der andere habe Kenntnis vom pflichtwidrigen Handeln gehabt und dies geduldet (hier: Warenlager- und Bilanzmanipulation sowie Steuerhinterziehung aufgrund langjähriger Praxis).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Dezember 1982 – II ZR 110/82
Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Zum Widerruf der Bestellung eines Gesellschafter-Geschäftsführers in einer GmbH mit zwei gleich hoch beteiligten Gesellschaftern.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 21. April 1969 – II ZR 200/67
Stimmrecht bei Abberufung GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers
Der GmbH-Gesellschafter ist nicht stimmberechtigt, soweit über seine Abberufung als Geschäftsführer aus wichtigem Grund abgestimmt wird. Das gilt auch von dem Gesellschafter einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft, die zur gemeinschaftlichen Verwaltung der Geschäftsanteile ihrer Mitglieder an einer GmbH gegründet worden ist und die für die GmbH einen Geschäftsführer stellt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. Januar 1960 – II ZR 207/57
§ 16 GmbHG, § 38 GmbHG, § 15 GmbHG, § 242 BGB Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft mit beschränkter HaftungHaftung reicht es zur Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers nicht aus, daß […]
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