BGB § 626Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 626 1. Es gehört zu den selbstverständlichen Kardinalpflichten eines GmbH-Geschäftsführers, sowohl die Gesellschafter als auch die weiteren satzungsmäßig berufenen Organe der Gesellschaft – wie den fakultativen Aufsichtsrat […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Bestechungsgeld
OLG München, Urteil vom 25.03 März 2009 – 7 U 4774/08
§ 626 Abs 2 S 1 BGB, § 38 GmbHG, § 43 Abs 1 GmbHG 1. Löst der Geschäftsführer einer GmbH fällige Aktienoptionen, die ihm als Vergütungsbestandteil zustehen, auf die er jedoch nur während des […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1999 – 6 U 146/98
§ 43 GmbHG Die von ihm selbst vereinnahmten Scheckzahlungen in Höhe von 2.019.663,48 DM hat der Beklagte unabhängig von ihrer Qualifizierung als „Bestechungsgeld“, „Schmiergeld“, „Rückvergütung“, „Provision“ oder „Ausgleichszahlung“ an die Klägerin herauszugeben. Dem Geschäftsführer einer […]
Eintrag lesen