Treuhandvertrag I Zeitpunkt des Erlöschens der vom Treuhänder erteilten Vollmacht
Die bei Begründung einer Vereinbarungstreuhand im Treuhandvertrag übernommene Verpflichtung des Treuhänders, das Treugut jederzeit unentgeltlich auf den Treugeber zu übertragen, und die dem Treugeber hierzu vom Treuhänder erteilte Vollmacht erlöschen nicht bereits mit der Beendigung des Treuhandverhältnisses auf Grund der Kündigung des Treuhandvertrages.
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