AktG §§ 241, 243, 249 AktG; ZPO § 256; 1. Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Geltendmachung von Beschlussmängeln der Gesellschafterversammlung einer GmbH mangels eigenständiger Regelungen im GmbHG die aktienrechtlichen Vorschriften zur Anwendung zu bringen, soweit […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Bindungswirkung des Beschlusses
BGH, Urteil vom 15. Mai 1972 – II ZR 70/70
§ 29 GmbHG a) Einen Gesellschafterbeschluß, der sich in der Ablehnung eines Antrages erschöpft, braucht der Antragsteller im Allgemeinen nicht anzufechten, um sich einen mit dem Antrag geltend gemachten Anspruch gegen die GmbH zu erhalten. Eine […]
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