§ 276 BGB Zur Haftung eines Verhandlungsführers aus Verschulden bei Vertragsschluss, der bei den von ihm geführten Verhandlungen den Auftragnehmer nicht darauf hinweist, dass der als GmbH mit Sitz im Inland ausgegebene Auftraggeber eine Gesellschaft […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für dingliche Sicherheiten
BGH, Urteil vom 6. Juni 1994 – II ZR 292/91
GmbHG § 64; BGB §§ 276, 823 a) Ein Geschäftsführer haftet unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss nicht deswegen persönlich für eine Verbindlichkeit der GmbH, weil er zugunsten der Gesellschaft Sicherheiten aus seinem eigenen […]
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