Aktiengesellschaft I Anfechtbarkeit eines nach Verletzung von Mitteilungspflichten gefassten Beschlusses über die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern
Werden in einer Hauptversammlung, bei der wegen der Verletzung von Mitteilungspflichten keine Aktionärsrechte bestehen (unterlassene Mitteilung über den Anteilsbesitz von mehr als 25% durch ein Unternehmen § 20 Abs. 7 AktG), Aufsichtsratsmitglieder bestellt, ist der einstimmig gefasste Bestellungsbeschluss zwar anfechtbar, nicht aber nichtig.
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