Die Gesellschafter einer GmbH bestimmen über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie fassen Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zuvor müssen alle Gesellschafter die Gelegenheit erhalten, an der gesellschaftsinternen Willensbildung mitzuwirken. Die Gesellschafterversammlung verlangt ein […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Einforderung der restlichen Stammeinlage
LG Essen, Urteil vom 11.08.2022 – 6 O 83/22
Nichterfüllte Einlage des GmbH-Gesellschafters I Haftung der Rechtsvorgänger
Für die nicht erfüllte Einlageverpflichtung eines ausgeschlossenen Gesellschafters haftet gegenüber der Gesellschaft auch der letzte sowie jeder frühere Rechtsvorgänger des ausgeschlossenen Gesellschafters, der im Verhältnis zur Gesellschaft als Inhaber des Geschäftsanteils gilt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. August 2020 – II ZR 171/19
§ 34 GmbHG
Der Gesellschafter einer GmbH kann, obwohl er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. Mai 2015 – II ZR 291/14
GmbHG § 24 Ein Gesellschafter, der vor Fälligkeit der Einlageschuld auf den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, haftet, soweit die (später fällig gewordene und nicht erfüllte) Stammeinlage auf den Geschäftsanteil des Mitgesellschafters […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.2013 – 7 W 45/13
GmbHG §§ 16, 19 1. Der Insolvenzverwalter ist zur Geltendmachung der restlichen Stammeinlage berechtigt, ohne hierzu des in § 46 Nr. 2 GmbHG vorgesehenen Beschlusses der Gesellschafterversammlung der Gemeinschuldnerin zu bedürfen (BGH, NJW 1982, 2822, […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 31. Mai 2011 – II ZR 109/10 und II ZR 116/10
GmbHG § 47 a) Bei der Beschlussfassung über die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die beherrschte Gesellschaft ist der herrschende Gesellschafter stimmberechtigt. b) Nach § 47 Abs. 4 Satz 2 Fall 1 GmbHG […]
Eintrag lesenOLG Oldenburg, Beschluss vom 04.08.2009 – 1 W 34/09
GmbHG § 19 1. Keine Befreiung von der Pflicht zur Einzahlung der Stammeinlage einer Komplementär-GmbH durch Zahlung auf ein Konto der Kommanditgesellschaft bei bereits vorab getroffener Verwendungsabsprache zwischen den (mehreren) Gesellschaftern. 2. Der Tatbestand des unzulässigen […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 08. November 2004 – II ZR 202/03
§ 19 Abs 1 GmbHG, § 362 BGB Bei unstreitiger oder bewiesener Einlageleistung des Gründungsgesellschafters einer GmbH auf ein Konto der Gesellschaft ist von einer Erfüllung der Einlageschuld jedenfalls solange auszugehen, als nicht konkrete Anhaltspunkte […]
Eintrag lesenOLG Dresden, Urteil vom 17.07.1996 – 12 U 202/96
GmbH-Recht I Erforderlichkeit einer Zahlungsaufforderung bei Fälligkeit der Geldeinlagepflicht I Verrechnung einer Geldforderung mit Bareinlageschuld I Wirksamkeit des Einziehungsbeschlusses bei Ausschluß des Gesellschafters von der Teilnahme an der Gesellschafterversammlung
1. Ergibt sich die Fälligkeit der Geldeinlagepflicht bereits aus dem Gesellschaftsvertrag, so bedarf es keiner besonderen ersten Zahlungsaufforderung. Gleiches muß für den Fall gelten, daß sich die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung aus einem wirksamen, den Gesellschafter bindenden Beschluß der Gesellschafterversammlung ergibt und der Beschluß dem säumigen Gesellschafter vor Ablauf der festgelegten Zahlungsfrist bekannt wurde.
2. Es liegt kein auf eine verdeckte Aufrechnung gerichtetes und deshalb verbotenes sog „Hin- und Herzahlen“ vor, wenn die Einzahlung der (Rest-)Einlage des Gesellschafters durch Verrechnung von durch die GmbH an einen Dritten zu zahlenden Pachtzinsen erfolgt und die GmbH dies als Erfüllung der Einlageschuld annimmt.
3. Wird der Gesellschafter von der Teilnahme an einer Gesellschaftsversammlung ausgeschlossen, so ist der darin gefaßte Gesellschafterbeschluß auf Einziehung seines Geschäftsanteils auch dann anfechtbar, wenn dem Gesellschafter für diesen Beschluß kein Stimmrecht zustand.
Eintrag lesenSchleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 23.09.1993 – 5 U 176/92
§ 26 GmbHG, § 27 GmbHG, § 60 Abs 1 Nr 2 GmbHG Wenn der GmbH-Gesellschaftsvertrag eine Nachschußpflicht der Gesellschafter ausdrücklich nur für den Fall vorsieht, daß die Gesellschaft durch Gesellschafterbeschluß aufgelöst wird, kann der […]
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