Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz, wenn ohne vorherige Anhörung eine einstweilige Anordnung erlassen wird
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für einstweilige Verfügung
OLG Naumburg, Beschluss vom 26.10.2021 – 4 W 16/21 (Hs)
Unstreitig ist eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung nicht erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass der Vollziehungsmangel einen veränderten Umstand im Sinne des § 927 ZPO darstellt, der zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung führt. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass ein Antragsteller auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Die Kostentragungspflicht für einen Antragsteller wird damit begründet, dass derjenige, der die Vollziehungsfrist ungenutzt verstreichen lasse, nachträglich zu erkennen gebe, dass eine Dringlichkeit nicht bestanden habe und die einstweilige Verfügung daher von vornherein zu Unrecht ergangen sei (OLG Köln, Rpfleger 1982, 154).
Eintrag lesenBesonderheiten bei der Zwei-Personen-GmbH
Die Zwei-Personen-Gesellschaft mit zwei aktiv in der Geschäftsführung tätigen und gleich hoch beteiligten Gesellschaftergeschäftsführern in einer GmbH ist ein weit verbreiteter Typus einer personalistischen Verbandsstruktur. Derzeit werden ca. 300.000 Zweipersonen-GmbHs gezählt. Etwa 150.000 dieser GmbHs weisen […]
Eintrag lesenGmbH-Recht l Gesellschafterstreit I Ausschluss I Auseinandersetzung I Abberufung
Viele auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts tätigen Rechtsanwälte sind ausschließlich oder überwiegend außergerichtlich beratend tätig und führen praktisch keine gesellschaftsrechtlichen Prozesse oder allenfalls als Nebenaufgabe. Anderen zivilrechtlich ausgerichteten Prozessanwälten ist dagegen die komplexe Materie des […]
Eintrag lesenBrandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13.09.2021 – 1 U 54/20
Es ist darauf abzustellen, wie eine Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten verstanden wird, wobei eine isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils regelmäßig nicht zulässig ist, sondern ebenso der sprachliche Kontext und die sonstigen erkennbaren Begleitumstände zu berücksichtigen sind. Während bei Meinungsäußerungen die subjektive Beziehung zwischen der Äußerung und der Wirklichkeit im Vordergrund steht, ist für Tatsachenbehauptungen die objektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt seiner Äußerung charakteristisch. Von einer Tatsachenbehauptung ist auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offensteht
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 08.06.2021 – 4 U 17/21
Handelt es sich bei der einstweiligen Verfügung um eine Urteilsverfügung, beginnt die Vollziehungsfrist mit der Verkündung des Urteils
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 18.05.2021 – 7 W 718/21
1. Kann ein Start-up-Unternehmen für sich in Anspruch nehmen, dass ohne den Erlass einer einstweiligen Verfügung die Beschlussfassung über richtungsweisende Maßnahmen drohen, so kann dies den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen (Einstweiliger Rechtsschutz).
2. Bei einem Start-up sind nämlich solche Entscheidungen in Anpassung an die Entwicklung regelmäßig häufiger als in einem etablierten Unternehmen zu treffen.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 02. Dezember 2020 – 7 U 4305/20
1. Bei Fehlen einer Satzungsregelung über den Ausschluss eines Gesellschafters aus der Gesellschaft führt ein Ausschließungsbeschluss der Gesellschafterversammlung noch nicht zum Ausschluss des betroffenen Gesellschafters. Vielmehr bedarf es für einen wirksamen Ausschluss eines Gestaltungsurteils nach erfolgreich erhobener Ausschlussklage (vgl. BGH, 1. April 1953, II ZR 235/52, BGH, 9. März 1987, II ZR 215/86). Bis zur Erwirkung eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils über seinen Ausschluss behält der auszuschließende Gesellschafter seine vollen Gesellschafterrechte.
2. Zwar kann auch bei einer fehlenden vorläufigen Verbindlichkeit des Ausschlusses die Gefahr einer Einreichung einer geänderten, den auszuschließenden Gesellschafter nicht mehr ausweisenden Gesellschafterliste zum Handelsregister bestehen, die ein Vorgehen des auszuschließenden Gesellschafters im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes rechtfertigen könnten. Die in einer solchen Konstellation an die Glaubhaftmachung eines Verfügungsgrundes zu stellenden Anforderungen sind jedoch hoch. Neben dem Beschluss müssen weitere, die aktuelle Gefahr der Einreichung einer unrichtigen Gesellschafterliste begründende Umstände hinzutreten.
Eintrag lesenLG Magdeburg, Urteil vom 14.07.2020 – 31 O 42/20
Eine in einem einstweiligen Verfügungsverfahren begehrte Untersagung, eine Abberufung als Geschäftsführer im Handelsregister anzumelden ist berechtigt, wenn erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses bestehen, da kein wichtiger Grund für die Abberufung vorgetragen wurde. Die Erforderlichkeit eines wichtigen Grundes kann insbesondere daraus folgen, dass es sich bei einer GmbH um eine zweigliedrige Gesellschaft handelt, in der ein jederzeitiger Widerruf der Bestellung der Geschäftsführer gemäß § 38 Abs. 1 GmbHG wegen der besonderen Treuepflicht nicht möglich ist.
Eintrag lesenOLG Hamm, Urteil vom 18.09.2019 – 8 U 35/19
1. Ergibt sich auf Basis der vorzunehmenden Abwägung – auch unter Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens -, dass ein anzuerkennendes Interesse des Geschäftsführers die Bejahung eines Verfügungsanspruchs grundsätzlich rechtfertigt, folgt daraus keineswegs automatisch auch das Vorliegen eines Verfügungsgrundes. Letzterer setzt eine Dringlichkeit bzw. Eilbedürftigkeit voraus, die nicht schon aufgrund bloßer abstrakter Erwägungen als gegeben angesehen werden kann, sondern konkret im Einzelfall begründet werden muss (OLG Hamm, 27. November 2017, I-8 U 34/17).
2. Ein Verfügungsgrund ist nur dann gegeben, wenn dem Geschäftsführer ohne die beantragte einstweilige Regelung eine konkrete, schwerwiegende Beeinträchtigung seiner rechtlichen Interessen droht (OLG Hamm, 3. Juli 2019, 8 U 27/19, OLG München, 22. Oktober 2009, 23 U 3430/09).
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