§ 52 GmbHG, § 53 Abs 2 GmbHG, § 54 Abs 3 GmbHG Die nachträglich beschlossene Errichtung eines GmbH-rechtlichen Aufsichtsrats muss auch bei Vorliegen einer Öffnungsklausel notariell beurkundet und in das Handelsregister des Sitzes der […]
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