GmbHG §§ 38, 47 1. Im Beschlussanfechtungs- und -feststellungsprozess ist der Gesellschafter aktivlegitimiert und die betroffene Gesellschaft passivlegitimiert (Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Auflage 2010, Anh. § 47, RN 163). 2. Auch die positive Beschlussfeststellungsklage […]
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