§ 51a GmbHG Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Landgerichts München II vom 15.12.2016, Az. 14 O 2053/16, berichtigt durch Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 05.10.2017, Az. 23 U 239/17, […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Erbengemeinschaft
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2014 – 14 U 9/14
1. Die u.a. für den Fall der Berechtigung einer Miterbengemeinschaft an einem Gesellschaftsanteil anwendbare Vorschrift des § 18 Abs. 1 GmbHG soll nur verhindern, dass die Anteilsrechte von den einzelnen Mitberechtigten unterschiedlich ausgeübt werden. Dazu kommt es nicht, wenn nur einer oder ein Teil der Miterben das Recht mit Wirkung für alle ausübt. Die gemeinschaftliche Rechtsausübung kann insbesondere dadurch erfolgen, dass die Mitberechtigten einen gemeinsamen Vertreter bestellen.
2. Die Mehrheit der Miterben kann, hat sie abgedeckt durch §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses – zumindest, soweit sie nicht Verfügung ist – beschlossen, die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen. § 18 Abs. 1 GmbHG steht einer solchen Ausführung nicht entgegen.
3. Zur Einordnung der Abberufung des Geschäftsführers einer Gesellschaft, deren Anteile sich noch im ungeteilten Nachlass befinden, als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses.
4. Zu den Auswirkungen eines noch unerfüllten Vermächtnisanspruchs an in ungeteilter Erbengemeinschaft gehaltenen GmbH-Anteilen auf Stimmrecht und Geschäftsführung in der GmbH.
5. Zu den Voraussetzungen einer Abberufung eines von mehreren GmbH-Geschäftsführern aus wichtigem Grund wegen eines zwischen den Geschäftsführern eingetretenen unheilbaren Zerwürfnisses.
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 16.07.2014 – 12 U 2267/12
GmbHG § 18; BGB §§ 745, 2038; ZPO §§ 62, 269 1. Nach § 18 Abs. 1 GmbHG können Mitberechtigte die Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nur gemeinschaftlich ausüben. Dies gilt auch für gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- oder […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 – 7 W 76/13
GmbHG §§ 18, 51a, 51b; BGB §§ 745, 2038 1. Steht Erben das Vermögen des Erblassers in ungeteilter Erbengemeinschaft zur gesamten Hand zu (§§ 1922, 2033 BGB), ist jeder Erbe an dem Geschäftsanteil mitberechtigt zur gesamten Hand, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. September 2012 – XII ZR 151/10
BGB §§ 745, 2038, 2039, 2040 a) Gemäß § 362 Abs. 1 BGB erlischt das Schuldverhältnis, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird. Gehört ein Anspruch zum Nachlass, so kann der Verpflichtete nur […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 25.04.2012 – 2 U 520/11
GmbHG §§ 18; AktG §§ 241, 243, 246; BGB §§ 745, 2038; ZPO § 167 1. Ist Streitgegenstand die wirksame oder unwirksame Abberufung eines von zwei gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführern, wird die – die Rechtmäßigkeit der beanstandeten […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 18.04.2012 – 2 U 523/11
GmbHG §§ 18; AktG §§ 241, 243, 246; BGB §§ 745, 2038; ZPO § 167 1. Eine Anfechtungsklage gegen GmbH-Beschlüsse analog § 243 Abs. 1 AktG ist innerhalb der am Leitbild des § 246 AktG orientierten Klagefrist (siehe BGHZ […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 23.03.2012 − 19 W 2/12
BGB § 2039 Zwar steht einem Miterben grundsätzlich das Recht zu, Nachlassforderungen allein geltend zu machen und Leistung an alle Erben gemeinschaftlich zu verlangen (§ 2039 BGB). Widersprechen aber die Miterben der Klageerhebung, liegt ein […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Februar 2012 – II ZB 15/11
HGB §§ 106, 177; BGB § 2209 a) Nach der Rechtsprechung des Senats kann sich eine Testamentsvollstreckung auf einen Kommanditanteil beziehen, sofern die übrigen Gesellschafter einverstanden sind oder der Gesellschaftsvertrag es vorsieht (BGH, Beschluss vom 3. […]
Eintrag lesenLAG Hamm, Beschluss vom 04.01.2012 – 2 Ta 337/11
BGB §§ 611, 1922; HGB § 124 1. Ein Minderheitsgesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft bzw. einer BGB-Gesellschaft kann in persönlicher Abhängigkeit und damit als Arbeitnehmer für die Gesellschaft tätig sein kann. Dies beruht darauf, dass die Personenhandelsgesellschaften […]
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