§ 43 Abs 2 GmbHG, § 43 Abs 3 GmbHG, § 43 Abs 8 GmbHG 1. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung ist regelmäßig dann nichtig, wenn keine andere Entscheidung als die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Ermessen bei Entlastung
OLG München, Urteil vom 09.01.2019 – 7 U 1509/18
§ 48 Abs 2 GmbHG, § 51 Abs 2 GmbHG, § 51 Abs 4 GmbHG, § 139 BGB 1. Die angekündigte Tagesordnung einer Gesellschafterversammlung muss die Beschlussgegenstände hinreichend konkretisieren, wobei weder eine genaue Formulierung der Beschlussanträge noch eine Begründung […]
Eintrag lesenLG Frankfurt, Urteil vom 26.01.2018 – 3-03 O 8/17
§ 119 HGB, § 43 Abs 2 GmbHG, § 46 Nr 6 GmbHG Allein die Tatsache einer von einem Gesellschafter angestrengten actio pro socio gegen den Geschäftsführer der Komplementärin schließt die Entlastung der Komplementärin, wodurch […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 22.07.2015 – 7 U 2980/12
GmbHG § 46, 47; HGB § 166 1. Die nicht oder nicht zureichend gewährte Information der Gesellschafter kann einen Anfechtungsgrund darstellen (s. hierzu – zur GmbH – Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 47 Rn. 126). […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 – II ZR 196/12
AktG § 243Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 243 a) Nicht jede unzureichende Mitteilung von Interessenkonflikten im Aufsichtsratsbericht macht die Entsprechenserklärung unrichtig. b) Die Entlastung der Organe steht grundsätzlich im Ermessen der Aktionäre. Ihre Entlastungsentscheidung […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 – II ZR 253/10
AktG § 119, 120, 179, 179a, 243 a) Es ist in der Rechtsprechung des BGH noch nicht hinreichend geklärt ist, ob und unter welchen Voraussetzungen der Beteiligungserwerb zu einer ungeschriebenen, auf einer richterlichen Rechtsfortbildung beruhenden Hauptversammlungszuständigkeit […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 7. April 2003 – II ZR 193/02
GmbH I Unterlassene Beaufsichtigung des einzigen Mitgesellschafters keine haftungsbegründende Pflichtverletzung bezüglich Scheckunterschlagung Tragweite eines Entlastungs- und Generalbereinigungsbeschlusses
1. Die von dem Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH im Einverständnis mit seinem einzigen Mitgesellschafter unterlassene Beaufsichtigung dieses Gesellschafters, der von Kunden der GmbH empfangene Schecks veruntreut, stellt keine Pflichtverletzung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 43 Abs. 2 GmbHG dar.
2. Zur Tragweite eines Entlastungs- oder Generalbereinigungsbeschlusses im Hinblick auf ein Aufsichtsversäumnis des Geschäftsführers gegenüber dem Mehrheitsgesellschafter.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 25. November 2002 – II ZR 133/01
AktG §§ 120, 306, 314; UmwG §§ 306 ff.; GG Art. 14; BörsG § 34 a) Ein Entlastungsbeschluss ist auch dann anfechtbar, wenn Gegenstand der Entlastung ein Verhalten vom Vorstand oder Aufsichtsrat ist, das eindeutig […]
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 02.06.1999 – 5 U 196/98
§ 46 Nr 5 GmbHG 1. Nicht jede Pflichtverletzung des Geschäftsführers muß von der Gesellschafterversammlung mit der Verweigerung der Entlastung beantwortet werden. Die Erteilung der Entlastung trotz Kenntnis von Pflichtverletzungen des Geschäftsführers, die diesen möglicherweise […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 24.10.1997 – 23 U 2392/97
§ 43 GmbHG, § 243 AktG Der Gesellschafterversammlung stand, wie die Beklagte zu Recht anmerkt, bei der Beurteilung der Frage, ob der Geschäftsführer T. in den Angelegenheiten der Beklagten die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns angewandt […]
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