Genossenschaftsausschluss I Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
Auch wenn gemäß der Satzung einer Genossenschaft ein Grund zum Ausschluss eines Genossenschaftsmitglieds gemäß § 68 GenG vorliegt, muss die Genossenschaft bei ihrer Ermessensentscheidung doch den „Gleichbehandlungsgrundsatz“ hinsichtlich ihrer Mitglieder mit beachten.
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