GmbH § 47, BGB § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 242 1. Ein Beschluss, mit dem die Gesellschafterversammlung einer GmbH eine Vergütung ihres Geschäftsführers einführt oder erhöht, kann unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung und […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Ermessensspielraum
OLG München, Urteil vom 22.07.2015 – 7 U 2980/12
GmbHG § 46, 47; HGB § 166 1. Die nicht oder nicht zureichend gewährte Information der Gesellschafter kann einen Anfechtungsgrund darstellen (s. hierzu – zur GmbH – Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 47 Rn. 126). […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2014 – 14 U 9/14
1. Die u.a. für den Fall der Berechtigung einer Miterbengemeinschaft an einem Gesellschaftsanteil anwendbare Vorschrift des § 18 Abs. 1 GmbHG soll nur verhindern, dass die Anteilsrechte von den einzelnen Mitberechtigten unterschiedlich ausgeübt werden. Dazu kommt es nicht, wenn nur einer oder ein Teil der Miterben das Recht mit Wirkung für alle ausübt. Die gemeinschaftliche Rechtsausübung kann insbesondere dadurch erfolgen, dass die Mitberechtigten einen gemeinsamen Vertreter bestellen.
2. Die Mehrheit der Miterben kann, hat sie abgedeckt durch §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses – zumindest, soweit sie nicht Verfügung ist – beschlossen, die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen. § 18 Abs. 1 GmbHG steht einer solchen Ausführung nicht entgegen.
3. Zur Einordnung der Abberufung des Geschäftsführers einer Gesellschaft, deren Anteile sich noch im ungeteilten Nachlass befinden, als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung des Nachlasses.
4. Zu den Auswirkungen eines noch unerfüllten Vermächtnisanspruchs an in ungeteilter Erbengemeinschaft gehaltenen GmbH-Anteilen auf Stimmrecht und Geschäftsführung in der GmbH.
5. Zu den Voraussetzungen einer Abberufung eines von mehreren GmbH-Geschäftsführern aus wichtigem Grund wegen eines zwischen den Geschäftsführern eingetretenen unheilbaren Zerwürfnisses.
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 16.07.2014 – 12 U 2267/12
GmbHG § 18; BGB §§ 745, 2038; ZPO §§ 62, 269 1. Nach § 18 Abs. 1 GmbHG können Mitberechtigte die Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nur gemeinschaftlich ausüben. Dies gilt auch für gesellschaftsrechtliche Anfechtungs- oder […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2013 – I-3 Wx 171/12, 3 Wx 171/12
AktG § 273 1. Eine Nachtragsabwicklung ist erforderlich, wenn sich nach Löschung der Gesellschaft im Handelsregister herausstellt, dass noch unverteiltes Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist oder sich die Notwendigkeit sonstiger weiterer Abwicklungsmaßnahmen ergibt, § 273 […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 21.03.2013 – 23 U 3344/12
GmbHG §§ 42, 46; InsO §§ 15a, 17, 18; BGB §§ 249 ff.; HGB §§ 131, 145 ff., 161 ff. 1. Lediglich anfechtbare Beschlüsse gibt es bei Gesellschafterversammlungen von Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich nicht, auch ist die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Januar 2013 – II ZR 90/11
AktG § 93; BGB § 249 a) Nach § 93 Abs. 2 Satz 1 AktG hat die Gesellschaft – ggf. mit der Erleichterung des § 287 ZPO – darzulegen und ggf. zu beweisen, dass ihr durch ein […]
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 22.11.2012 – 31 Wx 421/12
FamFG §§ 394, 395 1. Die Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit wird gem. § 395 Abs.1 FamFG dann gelöscht, wenn sie unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften erfolgt ist; wegen der schwerwiegenden Folgen der Amtslöschung sind die Voraussetzungen für die […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.08.2012 – 21 W 14/11
AktG §§ 327a ff.; SpruchG 1. Nach fast einhelliger Auffassung bedarf es für die Zulässigkeit der Beschwerde keiner gesonderten Begründung (vgl. insoweit OLG ZweibrückenBitte wählen Sie ein Schlagwort:OLGOLG Zweibrücken, ZIP 2004, 1666; OLG FrankfurtBitte wählen […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 09.08.2012 – 23 U 4173/11
AktG §§ 241 ff., GmbHG § 47; ZPO § 1032; BGB § 138 1. Im Grundsatz ist jeder Gesellschafter in der Ausübung seines Stimmrechts frei. Ob ein Gesellschafterbeschluss zweckmäßig ist, unterliegt nicht der Überprüfung der Gerichte, sofern die Grenzen […]
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