StGB § 266 BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823 Abs. 2, § 826 Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 09.05.2019, Az. 8 HK O […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Feststellungsbegehren bei Durchsetzungssperre
BGH, Urteil vom 13. Oktober 2015 – II ZR 214/13
BGB § 730 a) Ist in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen RechtsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft bürgerlichen Rechts kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, kann der Gesellschafter, der für sich ein Guthaben beansprucht, dieses aufgrund einer […]
Eintrag lesenSchleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 04.07.2014 – 17 U 24/14
Das Verschulden bei Vertragsschluss durch den Abbruch von Vertragsverhandlungen ist begrenzt durch den grundsätzlichen Schutz der aus der Privatautonomie folgenden Abschlussfreiheit.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Februar 2014 – II ZR 149/13
Die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft schließt einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz von Vermögensschäden, die ihr durch pflichtwidriges Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Gesellschaft entstanden […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 11. Februar 2014 – II ZR 107/13
Die Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft schließt einen Anspruch der Klägerin auf Ersatz von Vermögensschäden, die ihr durch pflichtwidriges Verhalten der für die Beklagte handelnden Personen im Zusammenhang mit ihrem Beitritt zur Gesellschaft entstanden […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. Dezember 2012 – II ZR 159/10 Geschäftschancenlehre
Ansprüche einer BGB-Gesellschaft gegen ihren ehemaligen geschäftsführenden Gesellschafter: Grundurteil über einen Anspruch auf Übertragung von Grundstückseigentum durch Herausgabe und Bewilligung der Grundbucheintragung I Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführers wegen treuwidriger Nutzung einer Geschäftschance
1. Über den Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch Herausgabe und Bewilligung der Eintragung kann nicht durch Grundurteil entschieden werden. Dies gilt auch dann, wenn gegenüber dem vom Gericht als bestehend erachteten Klageanspruch ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines der Höhe nach streitigen Gegenanspruchs geltend gemacht wird.
2. Die Geschäftschancenlehre ist auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts jedenfalls dann anwendbar, wenn diese eine „Erwerbsgesellschaft“ oder eine „unternehmenstragende“ Gesellschaft darstellt oder gewerblich tätig ist.
3. Die Durchsetzungssperre steht der isolierten Geltendmachung eines Anspruchs der Gesellschaft auf Schadensersatz im Wege der Naturalrestitution gegen einen ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer wegen der Verletzung einer Geschäftschance der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht entgegen.
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