AktG §§ 241, 243, 249 AktG; ZPO § 256; 1. Nach ständiger Rechtsprechung sind für die Geltendmachung von Beschlussmängeln der Gesellschafterversammlung einer GmbH mangels eigenständiger Regelungen im GmbHG die aktienrechtlichen Vorschriften zur Anwendung zu bringen, soweit […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Förmliche Beschlussfeststellung
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2016 – 8 U 122/15
Formularmäßiger Geschäftsführeranstellungsvertrag I Inhaltskontrolle für eine Koppelungsvereinbarung über die sofortige Beendigung des Anstellungsvertrages mit Zugang der Bekanntgabe des Abberufungsbeschlusses I Wirksamkeit eines konkludenten Gesellschafterbeschlusses in einer Universalversammlung über den Abschluss eines Anstellungsvertrages
1. Eine Koppelungsvereinbarung in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag mit einer GmbH, die die sofortige Beendigung des Anstellungsvertrages mit Zugang der Bekanntgabe des Abberufungsbeschlusses vorsieht, ist unwirksam.
2. Handelt es sich bei der Koppelungsvereinbarung um eine von der Gesellschaft gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, kann sie nicht (geltungserhaltend) einschränkend dahin ausgelegt werden, dass die Beendigung des Anstellungsvertrages nicht sofort nach Bekanntgabe des Widerrufs der Geschäftsführerbestellung, sondern erst nach Ablauf der sich aus dem Gesetz ergebenden Mindestkündigungsfrist eintritt (Abgrenzung BGH, 29. Mai 1989, II ZR 220/88, WM 1989, 1246).
3. Ein wirksamer Beschluss einer GmbH kann auch dadurch konkludent gefasst werden, dass sich die Gesellschafter in einer Universalversammlung über die fragliche Maßnahme unzweifelhaft einig sind und dies nach außen – etwa durch sofortige Umsetzung der Maßnahme – zum Ausdruck bringen.
Eintrag lesenBGH, Teilversäumnis- u. Teilendurteil vom 25. Oktober 2016 – II ZR 230/15
AktG § 121Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 121 Abs. 2 Satz 2; HGB § 161 § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt […]
Eintrag lesenSchiedsgerichtsbarkeit und Mediation
Die Streitbeilegung außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit durch Schiedsgerichte und Mediation kann für die Betroffenen mit Zeit- und Kostenersparnissen verbunden sein. Schiedsgerichtsverfahren bieten zudem den Vorteil, durch die Möglichkeit der Richterauswahl besonders sachkundige Schiedsrichter zu erhalten. […]
Eintrag lesenUnternehmensnachfolge
Der generationsübergreifende Bestand des Unternehmens innerhalb der Familie kann durch Gestaltung der Unternehmensnachfolge am besten gesichert werden. Wird die Nachfolge innerhalb der Familie nicht angestrebt, ist die Weitergabe des Unternehmens an langjährige Mitarbeiter oder an […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Beschluss vom 19.09.2013 – 2 U 505/13
GmbHG §§ 35, 47; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; ZPO §§ 935, 940 1. Einstweiliger Rechtsschutz gemäß §§ 935, 940 ZPO kann im Gesellschaftsrecht zur Verhinderung der Umsetzung anfechtbarer oder nichtiger […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2013 – 7 U 57/12
GmbHG §§ 47, 48; AktG §§ 241, 246, 247; ZPO § 114 1. Das GmbHG enthält zur Geltendmachung der Mangelhaftigkeit von Beschlüssen keine Regelungen. Nach nicht unbestrittener (vgl. Hüffer/Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 47 Rn. […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2013 – 14 W 17/12
GmbH I Einberufungsvorschriften für eine Gesellschafterversammlung I Verbot des Insichgeschäfts im Prozess I Erfordernis eines Gesellschafterbeschlusses bei Streit der Gesellschafter über Fortführung eines Rechtsstreits I Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnisse im Prozess
1. Zu den Voraussetzungen der Einberufung einer Gesellschafterversammlung einer GmbH nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GmbHG, insbesondere zur Verpflichtung der Geschäftsführung, die Gesellschafterversammlung innerhalb angemessener Frist bzw. unverzüglich einzuberufen.
2. Zum Verstoß gegen das „Verbot des Insichgeschäfts im Prozess“ bei Auftreten einer Person als gesetzlicher Vertreter für beide Prozessparteien.
3. Eine Geschäftsführungsmaßnahme, an deren Billigung durch die GmbH-Gesellschafter der Geschäftsführer zweifeln muss, bedarf als ungewöhnliche grundsätzlich eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung. Ein solcher Fall liegt auch bei zu erwartendem Widerspruch nur eines Minderheitsgesellschafters jedenfalls vor, wenn ein solcher Widerspruch angesichts von bei der konkret in Frage stehenden Beschlussfassung zu Lasten anderer Gesellschafter eingreifender Stimmverbote dazu geführt hätte, dass ein Beschluss über die Vornahme der Maßnahme nicht zustande gekommen wäre. Der Gesellschafterversammlung vorbehalten sein können nach diesen Grundsätzen insbesondere Maßnahmen des Geschäftsführers, mit denen ein von der Gesellschaft geführter Rechtsstreit beendet wird, wenn zwischen den Gesellschaftern bekanntermaßen Streit darüber besteht, ob der Rechtsstreit fortgeführt werden soll.
4. Zum „Durchschlagen“ von Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis auf die gesetzliche Vertretungsmacht des Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH im Prozess der Gesellschaft.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2012 – 14 U 10/12
1. Zu den Voraussetzungen einer Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen bzw. einer Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters aus wichtigem Grund.
2. Ein wichtiger Grund zur Abberufung eines der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH liegt bereits in dem Umstand, dass diese untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist, jedenfalls soweit der jeweils Abzuberufende durch sein – nicht notwendigerweise schuldhaftes – Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat, wobei es auf das Verhältnis der jeweiligen Verursachens- und Verschuldensbeiträge zueinander nicht entscheidend ankommt. Diese Maßstäbe gelten auch in der zweigliedrigen GmbH mit zwei Gesellschafter-Geschäftsführern.
3. Zu den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einschlägiger Beschlussanfechtungsklagen.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 20.11.2012 – 14 U 39/12
§ 781 BGB, § 42 Abs 1 GmbHG, § 46 Nr 8 GmbHG, § 246 Abs 1 HGB, § 252 Abs 1 Nr 4 HGB 1. Zur Darlegungs- und Beweislast sowie zur Beweisführung im Rahmen […]
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