§ 191 AO, § 69 AO, § 34 AO, § 35 GmbHG, § 41a EStG Unabhängig von einer Krise der Gesellschaft muss ein nicht mit steuerlichen Angelegenheiten betrauter GmbH-Geschäftsführer prüfen, ob der Mitgeschäftsführer, dem diese […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesamtverantwortung
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.12.2013 – 3 K 1632/12
BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; StGB § 266a; AO §§ 69, 34 Grundsätzlich gilt das Prinzip der Gesamtverantwortung eines jeden gesetzlichen Vertreters. Dieses Prinzip verlangt zumindest eine gewisse Überwachung der Geschäftsführung im Ganzen. […]
Eintrag lesenOLG Celle, Beschluss vom 03.07.2013 – 1 Ws 123/13
Vorenthaltung von Arbeitsentgelt I Voraussetzungen der Erfüllung der Informations- und Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift I Haftung mehrerer Geschäftsführer I Abgrenzung zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit bei Beschäftigung von Krankentransportfahrern als Honorarkräfte I Subsumtionsirrtum beim Eventualvorsatz
1. Mängel der Informationsfunktion berühren die Wirksamkeit einer Anklage nicht. Gemäß § 203 StPO kommt es für die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens allein darauf an, ob gegen den Angeschuldigten hinreichender Tatverdacht besteht. Solange daher die vorgeworfenen Taten tatsächlich und rechtlich hinreichend bestimmt sind, ist dem Gericht die erforderliche Prüfung möglich. Allein der Umstand, dass es sich bei der Anklage um eine weniger gut gelungene handelt, macht diese nicht unwirksam.
2. Beim Vorwurf des Veruntreuens von Arbeitsentgelt wird die Umgrenzungsfunktion der Anklage bereits dadurch gewahrt, dass die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten, nämlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht, bezeichnet werden. Schon die Darstellung, welche Einkünfte die einzelnen Arbeitnehmer hatten und nach welchem Berechnungssatz sich die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet, ist zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion der Anklage ohne Bedeutung.
3. Die Aufteilung von Aufgaben zwischen mehreren Geschäftsführern einer GmbH wirkt sich auf strafbewehrte Pflichten der gesamten Geschäftsführung nicht aus. Eine interne Zuständigkeitsverteilung kann allein hinsichtlich des subjektiven Tatbestandes der einzelnen Geschäftsführer Auswirkung entfalten.
4. Beim Zusammentreffen von Merkmalen der Abhängigkeit und Selbstständigkeit entscheidet über das Überwiegen das Gesamtbild der tatsächlichen Umstände. Krankentransportfahrer, die über keine eigene Betriebsstätte verfügen, in den Betriebsablauf einer GmbH eingebunden sind, von dieser gestellte Fahrzeuge und Kleidung nutzen, keinem unternehmerischen Risiko ausgesetzt sind, die Abrechnungen von der GmbH erstellen lassen und nur zu von der GmbH vorgegebenen Zeiten tätig werden können, sind abhängig Beschäftigte. Einflussnahmemöglichkeiten auf die Erstellung der Dienstpläne und die Entscheidung darüber, die Tätigkeit durchzuführen, stellen dem gegenüber keine so wesentlichen Faktoren dar, dass die Fahrer als selbstständige Unternehmer zu qualifizieren sind.
5. Für den erforderlichen Eventualvorsatz bei § 266a StGB genügt, dass der Täter um sämtliche Umstände weiß, die die Arbeitnehmereigenschaft der eingesetzten Personen begründen und daher den wesentlichen Bedeutungsgehalt des Merkmals „Arbeitnehmer“ und die daraus folgenden Pflichten erfasst. Die möglicherweise fehlerhafte Subsumtion unter den Begriff „Arbeitnehmer“ führt daher nicht zu einem Tatbestandsirrtum, sondern stellt einen Subsumtionsirrtum dar, der allein bei Unvermeidbarkeit Auswirkungen auf die Vorwerfbarkeit haben könnte.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 14.03.2013 – I-7 U 138/12, 7 U 138/12
BGB §§ 823, 827; StGB § 266a 1. Der Geschäftsführer haftet nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB nicht, soweit ihm die Abführung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung zum Fälligkeitszeitpunkt mangels verfügbarer Mittel nicht […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 – II ZR 220/10
BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; StGB § 266a a) Der Sozialversicherungsträger, der den Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft mit beschränkter HaftungHaftung wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen in […]
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