BGB § 314; HGB § 89a 1. Enthält der Franchise-Vertrag keine abschließende Aufzählung der außerordentlichen Kündigungsgründe, kommen ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des § 314 BGB, möglicherweise auch des § 89a HGB (ob die Regelungen für […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesamtwürdigung
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.10.2014 – 20 U 3/13
AktG § 87; BGB § 315 1. Es kann offen bleiben, ob für Entscheidungen nach § 87 Abs. 2 AktG (und für deren Aufhebung als actus contrarius) nach Insolvenzeröffnung weiterhin formal der Aufsichtsrat der Gesellschaft […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2014 – 3 U 1462/12
Ausschluss eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR I Übernahmerecht des verbleibenden Gesellschafters I Voraussetzungen eines Ausschlusses aus wichtigem Grund I Streitwert einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit des Ausschlusses
1. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft ist eine Ausschließung eines Gesellschafters unter Fortbestand der Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich, da § 737 BGB, der den Ausschluss eines Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar ist. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht den Mitgesellschaftern jedoch analog § 737 S. 1 BGB, § 140 Abs. 1 S. 2 HGB ein durch einseitige Erklärung auszuübendes Übernahmerecht zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung eine Übernahme- oder Fortsetzungsklausel enthält (in Anknüpfung an OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998, 15 U 1625/98, NZG 1998, 937 f.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005, 16 U 3/05, NJW-RR 2006, 405 ff.).
2. Die Ausschließung eines Gesellschafters muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das äußerste Mittel darstellen, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und von dem ausscheidenden Gesellschafter drohende Gefahren zu begegnen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17. Februar 1955, II ZR 316/53, BGHZ 16, 317 ff. = WM 1955, 437 ff.).
3. Der wichtige Grund muss auf solchen Umständen in der Person des Gesellschafters gründen, die die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm für den Mitgesellschafter unzumutbar machen. Maßgebend ist namentlich im Fall der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses unter den Gesellschaftern eine Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls, bei der auch das Verhalten der Mitgesellschafter zu berücksichtigen ist. Kommen auch Pflichtwidrigkeiten der den Ausschluss erklärenden Mitgesellschafter in Betracht, setzt der Ausschluss eine „überwiegende Verursachung des Zerwürfnisses“ durch den auszuschließenden Gesellschafter voraus (in Anknüpfung an BGH, 31. März 2003, II ZR 8/01, NZG 2003, 625).
4. Der Streitwert einer Feststellungsklage, die die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters aus einer GbR zum Gegenstand hat, bemisst sich nach dem Wert von dessen Gesellschaftsanteil (in Anknüpfung an KG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2008, 2 W 1203/07, zitiert nach juris).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 18. Juli 2013 – IX ZR 143/12
InsO §§ 17, 130 a) Die Zahlungsunfähigkeit beurteilt sich im gesamten Insolvenzrecht und darum auch im Rahmen des Insolvenzanfechtungsrechts nach § 17 InsO (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 – IX ZB 238/05, WM 2006, […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 11.07.2013 – 6 U 1359/12
Geschäftsführeranstellungvertrag I Kündigung wegen von der GmbH bezahlter Nachhilfe und durch den Geschäftsführer ermöglichter Einrichtungsnutzung
1. Die Bezahlung von Nachhilfeunterricht für eine Bekannte des Geschäftsführers einer GmbH aus Mitteln der GmbH kann ein wichtiger Grund zur Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages sein.
2. Die Pflichtwidrigkeit erlangt durch die Nähebeziehung zusätzliches Gewicht.
3. Eine Treuepflichtverletzung kann darin bestehen, der Lebensgefährtin zu ermöglichen, die Einrichtungen der GmbH – vorliegend Konvektomat der Küche zum Garen von Gänsekeulen – zu nutzen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 4. Juni 2013 – II ZR 207/10
BGB §§ 138, 705 a) Ein die Annahme der Sittenwidrigkeit hinderndes wirtschaftliches Eigeninteresse des Sicherungsgebers ist grundsätzlich anzunehmen, wenn der nicht nur unbedeutend beteiligte Gesellschafter einer kreditsuchenden Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 9. April 2013 – II ZR 273/11
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages I Beginn der Kündigungserklärungsfrist I Übertragung der Befugnis zur Kündigung I Erforderlichkeit einer positiven Kenntnis von den kündigungsrelevanten Tatsachen
1. Für die Kenntnis der für die Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages maßgebenden Tatsachen, die die Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB in Lauf setzt, kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an.
2. Die Befugnis, den Anstellungsvertrag zu kündigen, kann sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch durch die Gesellschafter auf andere Personen übertragen werden.
3. Kenntnis liegt dann vor, wenn alles in Erfahrung gebracht worden ist, was als notwendige Grundlage für eine Entscheidung über Fortbestand oder Auflösung des Dienstverhältnisses anzusehen ist. Kennenmüssen oder grobfahrlässige Unkenntnis genügt nicht.
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 30.01.2013 – 7 U 2352/12
HGB § 119; BGB § 314 1. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass treuwidriges Abstimmungsverhalten zu der Pflicht führen kann, nunmehr anders abzustimmen; das bedeutet im Falle treuwidriger Zustimmungsverweigerung die Pflicht, dem intendierten Beschluss nunmehr […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 14.11.2012 – 14 U 9/12
HGB 105 ff., 108, 131, 139, 161 ff. 1. Beim Streit um den verhältnismäßigen Umfang der Beteiligung der Gesellschafter an der Gesellschaft handelt es sich um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i. S. v. § 256 Abs. 1 ZPO […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 6. November 2012 – II ZR 176/12
BGB §§ 138, 242, 307, 723 a) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit rechtsgeschäftliche Bindungen über einen langen Zeitraum eingegangen werden können. Eine Grenze bilden lediglich §§ 138, 242, 723 […]
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