§ 626 Abs 1 BGB a) Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH ist nicht schon darin zu sehen, daß er sich von ihr offen ausgewiesene Spesen erstatten läßt, welche […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Geschäftspolitische Gründe
BGH, Urteil vom 21. April 1975 – II ZR 2/73
§ 315 BGB, § 626 BGB a) Eine GmbH kann beim wirtschaftlichen Niedergang ihres Betriebs ihrem Geschäftsführer aus wichtigem Grund kündigen, wenn für eine echte Geschäftsführertätigkeit in der vereinbarten Art kein Raum mehr ist. b) […]
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