Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesellschafter ist zugleich Gesellschafter des Mitgesellschafters
KG, Urteil vom 08. Mai 2014 – 12 U 22/13
§ 47 Abs 4 S 2 GmbHG 1. Nach § 47 Abs. 4 GmbHG darf ein Gesellschafter bei einer Beschlussfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts ihm gegenüber betrifft, nicht mitstimmen. GmbHG § 47 Abs. 4 […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 04. Mai 2009 – II ZR 168/07
§ 47 Abs 4 GmbHG Die Befangenheit des Gesellschafters einer GmbH-Gesellschafterin nach § 47 Abs. 4 GmbHG führt zu einem Stimmverbot der GmbH-Gesellschafterin, wenn er einen maßgebenden Einfluss bei der Gesellschafterin ausübt. Bei der Bestimmung […]
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 04. Mai 1999 – 8 U 153/97
Anfechtungsklage gegen Zwei-Mann-GmbH I Abberufung des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers und Einziehung seines Gesellschaftsanteils I Umfang eines Stimmrechtsausschlusses I wichtiger Grund für die Abberufung bei einer Zwei-Mann-GmbH I Zulässigkeit außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen bei Gesamtgeschäftsführung innerhalb einer GmbH & Co KG I Kompetenzen der Gesellschafterversammlung
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. Januar 1986 – II ZR 73/85
GmbH – Gesellschafterbeschluss I Verbindung der Anfechtungsklage mit positiver Beschlußfeststellungsklage I Stimmrechtsausschluss
1. Wird in einer Gesellschafterversammlung ein Antrag abgelehnt, weil ein von der Abstimmung ausgeschlossener Gesellschafter dagegen stimmt, so kann die gegen den ablehnenden Beschluß erhobene Anfechtungsklage mit der Feststellung verbunden werden, der Antrag sei angenommen worden, sofern der Geschäftsführer – falls das nicht gewährleistet ist, das Gericht – die widersprechenden Gesellschafter von der Erhebung beider Klagen in Kenntnis setzt (Ergänzung BGH, 1983-10-26, II ZR 87/83, BGHZ 88, 320).
2. Wird darüber abgestimmt, ob ein Ersatzanspruch geltend gemacht werden soll, der der Gesellschaft gegen einen Geschäftsführer oder Gesellschafter zusteht, so ist nicht nur der unmittelbar betroffene, sondern grundsätzlich auch der Gesellschafter von der Abstimmung ausgeschlossen, der mit ihm gemeinsam die Pflichtverletzung begangen hat. Die gleichen Grundsätze gelten, wenn es um die Bestellung des Organs geht, das die Gesellschaft im Prozeß gegen Geschäftsführer und Gesellschafter vertreten soll.
Eintrag lesen