Die Gesellschafter einer GmbH bestimmen über die Angelegenheiten der Gesellschaft. Sie fassen Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zuvor müssen alle Gesellschafter die Gelegenheit erhalten, an der gesellschaftsinternen Willensbildung mitzuwirken. Die Gesellschafterversammlung verlangt ein […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gesellschafterbeschluss Gerichtsverfahren
OLG München, Urteil vom 12.12.2013 – 23 U 3331/13
GmbH I Wirksamkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Einberufung durch einen Unbefugten
Die Folge der Einberufung der Gesellschafterversammlung durch eine hierzu nicht befugte Person ist grundsätzlich die Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.
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