Ein Gesellschafter kann gegen seinen Willen aus einem Gesellschafterverbund, so z.B. aus einer GmbH, ausgeschlossen werden. Für den zwangsweisen Verlust seiner Beteiligung erhält der Gesellschafter im Regelfall eine Abfindung. Der Grund für einen Ausschluss eines […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Gestaltungsklage
BGH, Urteil vom 4. August 2020 – II ZR 171/19
§ 34 GmbHG
Der Gesellschafter einer GmbH kann, obwohl er seine bereits fällig gestellte Einlage noch nicht vollständig erbracht hat, aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden, ohne dass zugleich mit dem Ausschluss ein Beschluss über die Verwertung seines Geschäftsanteils gefasst werden muss.
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 05.10.2005 – 6 U 162/05
GmbHG § 34, AktG § 241 1. Der Grundsatz, dass als Sachurteilsvoraussetzung für die Erhebung einer Ausschlussklage ein wirksamer Beschluss der GmbH-Gesellschafterversammlung erforderlich ist (grundlegend BGHZ 9, 157 [166] = NJW 1953, 780; bestätigt durch BGHZ 16, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 20. September 1999 – II ZR 345/97
GmbH I Voraussetzungen der wirksamen Ausschließung eines Gesellschafters und der Einziehung seines Geschäftsanteils
1. Zur Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters und der Einziehung seines Geschäftsanteils.
2. Legt der Kläger gegen ein klageabweisendes Urteil ein Rechtsmittel ein, hat das Rechtsmittelgericht auch über einen Hilfswiderklageantrag des Beklagten, über den die Vorinstanz aufgrund der Klageabweisung nicht zu entscheiden brauchte, zu befinden.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.1998 – 6 U 78/97
1. Wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht unerhebliche Barmittel für private Zwecke entzieht, stellt dies einen wichtigen Grund für dessen Ausschluß dar.
2. Kündigt die GmbH (auch) den Geschäftsführervertrag fristlos, hat sie im Rechtsstreit darzulegen und zu beweisen, daß die Kündigung innerhalb der Zweiwochenfrist des BGB § 626 Abs 2 zugegangen ist. In diesem Zusammenhang ist auch vorzutragen, wann die GmbH erstmals Kenntnis von den der Kündigung zugrundeliegenden Tatsachen erhalten hat.
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Urteil vom 23.03.1989 – 2 U 36/88
§ 34 GmbHG 1. Eine Ausschlußklage als Gestaltungsklage kommt, da subsidiär, grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn ein Gesellschaftsvertrag selbst keine ausreichende Grundlage für die Ausschließung eines (GmbH-) Gesellschafters aus wichtigem Grund zum Inhalt hat […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. September 1964 – II ZR 136/62
§ 47 GmbHG a) Ein Gesellschafter, der nur einen Geschäftsanteil besitzt, kann nur einheitlich abstimmen. Der Ausschluß eines Gesellschafters ist nur das äußerste Mittel sein darf und nicht in Betracht kommt, wenn den anderen Gesellschaftern […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Februar 1955 – II ZR 316/53
Anschließungsklage bei Zweimann-GmbH
1. Wird bei einer Zweimann-GmbH die Ausschließungsklage von einem der Gesellschafter erhoben und tritt die Gesellschaft an Stelle dieses Gesellschafters in den Rechtsstreit ein, so liegt in dieser Parteiauswechslung eine Klageänderung, die als sachdienlich zugelassen werden kann.
2. Die Auflösung der GmbH kann auch aus einem in der Person eines Mitgesellschafters liegenden Grunde verlangt werden.
3a. Die Ausschließung darf nur das äußerste und letzte Mittel sein und kommt dann nicht in Frage, wenn andere gangbare Wege zur Beseitigung des Mißstandes vorhanden sind.
3b. Die Ausschließung ist zu versagen, wenn das Verhalten der anderen Gesellschafter die begehrte Maßnahme nicht rechtfertigt.
3c. Der Zeitpunkt der Klageerhebung ist der Bemessung des Werts des abzugebenden Geschäftsanteils auch dann zugrundezulegen, wenn die Ausschließungsklage bei einer Zweimann-GmbH von dem die Ausschließung des andern begehrenden Gesellschafter erhoben wird, die GmbH an Stelle dieses Gesellschafters in den Rechtsstreit als Klägerin eintritt, diese Parteiauswechslung als sachdienliche Klageänderung zugelassen wird und der Ausschließungsgrund vom Zeitpunkt der Klageerhebung ab gegeben ist.
3d. Tut der beklagte Gesellschafter nicht alles in seinen Kräften Stehende, um die Ermittlung des Werts des abzugebenden Geschäftsanteils ohne nennenswerte Verzögerung der Ausschließung zu ermöglichen, so braucht der Wert dieses Geschäftsanteils nicht im Urteil festgestellt und die Ausschließung nicht von der Zahlung dieses Betrages abhängig gemacht zu werden.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. April 1953 – II ZR 235/52
GmbHG §§ 34, 61; HGB § 140 a) Das GmbH-Gesetz trifft keine Bestimmung darüber, ob ein Gesellschafter aus wichtigem Grunde ausgeschlossen werden kann. Es sieht die Auflösung der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:AuflösungAuflösung der GesellschaftGesellschaft […]
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