GmbHG §§ 5, 8, 19, 57; AktG § 37 a) Bei der GmbH ist eine Kapitalerhöhung im Wege des „Ausschüttungs-Rückhol-Verfahrens“ nur unter Beachtung der Sacheinlagevorschriften möglich. b) An einer Leistung der geschuldeten Bareinlage zur endgültigen […]
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