GmbH I Anfechtbarkeit des Mehrheitsbeschlusses zur Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Der Beschluß der Gesellschafterversammlung, einen Gesellschafter- Geschäftsführer abzuberufen, kann – obgleich von der Satzung gedeckt – anfechtbar sein, wenn sich alle Gesellschafter einig waren, eine Abberufung solle nur mit Zustimmung des betroffenen Geschäftsführers erfolgen können.
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