Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch die rechtskräftige Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG aufgelöst, kann sie nicht fortgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gesellschaft über ein das satzungsgemäße Stammkapital übersteigendes Vermögen verfügt und die Insolvenzgründe beseitigt wurden.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für GmbHG § 60
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02. Juli 2020 – I-3 Wx 88/20
Kündigung durch einen Gesellschafter als Auflösungsgrund;
Anknüpfung des Eintritts der automatischen Auflösung der Gesellschaft an das Ausbleiben des Zugangs des Gesellschaftsbeschlusses über die Einziehung des Geschäftsanteils
Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 29.08.2018 – 2 U 94/18
Die Mitgliedschaft eines Gesellschafters besteht in Rechten und Pflichten. Diese Rechte sind Vermögensrechte (Gewinn- und Liquidationsanteil, Bezugsrecht), Mitverwaltungsrechte (Stimmrecht, Anfechtungsrecht) und sonstige Rechte, insbesondere Kontrollrechte (Einsichts- und Auskunftsrecht, Minderheitsrecht) (Lutter/Hommelhoff – Bayer, GmbHG, 19. A. , § 14 GmbHG, Rn. 16). Das Mitgliedschaftsverhältnis begründet mitgliedschaftliche Treuebindungen, aus denen auch ein Anspruch des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft folgen kann (BGH, Urteil vom 30. September 1991 – II ZR 208/90 –, Rn. 8, juris). Die GmbH ist auf der Grundlage der sie bindenden Treuepflicht gehalten, die im mitgliedschaftlichen Bereich liegenden berechtigten Anliegen eines Gesellschafters, deren Erfüllung sachlich möglich und geboten ist, weil eine sachlich gerechtfertigte Ablehnung nicht in Betracht kommt, zu erfüllen. Die Gesellschaft hat somit auf die berechtigten Belange der Gesellschafter Rücksicht zu nehmen (Lutter/Hommelhoff – Bayer, aaO, § 14 GmbHG, Rn. 31).
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 15.01.2015 – 23 U 2469/14
GmbHG §§ 60, 61 1. Der die Auflösung betreffende Beschluss bedarf mangels einer abweichenden Regelung in der Satzung nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbH einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen. 2. […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Juli 1998 – II ZR 131/97
Übergehen von Parteivorbringen wegen Verkennung der Substantiierungsanforderungen
Zur Übergehung unter Beweis gestellten Parteivorbringens durch Verkennung der Anforderungen an die Substantiierung.
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