BGB §§ 138, 738; HGB §§ 109, 138, 161 a) Eine vertraglich vereinbarte Kürzung des Abfindungsanspruchs auf die Hälfte des buchmäßigen Kapitalanteils stellt grundsätzlich eine sittenwidrige Benachteiligung des ausscheidenden Gesellschafters dar. b) Der Umstand, dass dem ausscheidenden […]
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