§ 119 HGB, § 117 HGB, § 723 BGB, § 738 BGB a) Eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, daß (verzichtbare) Gesellschaftsrechte ohne wichtigen Grund nach dem freien Ermessen der Gesellschaftermehrheit entzogen werden können, ist zulässig. Nach der in der Rechtsprechung […]
Eintrag lesen