BGB § 705 ff Urteilstenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 29.07.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (9 O 407/14) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst: […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Herausgabeanspruch der GmbH
BGH, Urteil vom 4. Februar 1991 – II ZR 246/89
Gesellschafterklage I actio pro socio
Beweislastverteilung im Herausgabeprozeß um das zur Auftragsführung Erlangte
Im Prozeß auf Herausgabe des zur Ausführung des Auftrags Erlangten hat der Beauftragte darzulegen und, falls erforderlich, zu beweisen, daß er das Erlangte bei Erledigung des Auftrags für Rechnung des Auftraggebers verbraucht hat.
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