SchVG § 9 Abs. 2, § 15 Abs. 3 Satz 2 Auf die Einberufung einer zweiten Versammlung nach § 15 Abs. 3 Satz 2, Satz 3 SchVG findet § 9 Abs. 2 SchVG keine Anwendung.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Inhaberschuldverschreibung
Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 25.09.2014 – 5 U 150/13
BGB §§ 823, 826; WpHG 1. Das Unterlassen der Aufklärung über wesentliche regelwidrige Auffälligkeiten einer Kapitalanlage stellt nicht schon dann einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 826 BGB dar, wenn eine […]
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