Hinsichtlich des Beginns der Verjährungsfrist hat sich der Insolvenzverwalter die bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangte Kenntnis des Insolvenzschuldners von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Drittschuldners grundsätzlich zurechnen zu lassen.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Insolvenzverfahren
OLG München, Beschluss vom 14.05.2018 – 31 Wx 122/18
Insolvente Aktiengesellschaft: Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptversammlung
1. Die gerichtliche Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptversammlung nach § 122 Abs. 3 AktG ist weder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch durch die Regelung zur Eigenverwaltung in § 276a InsO noch durch die Einleitung eines Insolvenzplanverfahrens ausgeschlossen.
2. Die Zuständigkeit der Hauptversammlung bleibt für Angelegenheiten des masseneutralen insolvenzfreien Bereichs grundsätzlich auch in der Insolvenz bestehen. Grundsätzlich taugliche Gegenstände einer Einberufungsermächtigung sind daher die Abberufung und die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern, der Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand, Satzungsänderungen über Abstimmungsmehrheiten, eine Kapitalerhöhung (außerhalb des Insolvenzplans) sowie gewisse Sonderprüfungen.
3. Soweit die Hauptversammlung für Angelegenheiten in der Insolvenz zuständig bleibt, stehen einer Ermächtigung nach § 122 Abs. 3 AktG etwaige Kosten einer Hauptversammlung, etwaige Kosten einer künftigen Umsetzung einer beantragten Beschlussfassung oder ein etwaiges Zustimmungserfordernis für eine künftige Umsetzung eines gefassten Beschlusses nicht entgegen. Der Anspruch auf Ermächtigung zur Einberufung nach § 122 Abs. 3 AktG ist grundsätzlich unabhängig von der Frage, wer diese Kosten zu tragen hat und welcher Zustimmungen es ggfs. für die Umsetzung eines Beschlusses bedarf.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 28. April 2015 – II ZB 13/14
GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 4 Wird eine Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft mit beschränkter HaftungHaftung durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 26. März 2015 – IX ZR 134/13
Wann ist im Insolvenzverfahren eine Liquiditätsbilanz erforderlich?
Eintrag lesenKG, Beschluss vom 25.07.2014 – 12 W 81/13
HGB § 166 1. Nach dem Willen des Gesetzgebers findet § 35 FamFG nur Anwendung auf Anordnungen, die sog. „verfahrensleitenden Charakter” haben (BT-Drs. 16/6308, S. 192), während die Vollstreckung verfahrensabschließender Entscheidungen in den §§ 86 […]
Eintrag lesenBGH, Versäumnisurteil vom 23. Oktober 2013 – VIII ZR 423/12
HGB § 25 a) Der in § 25 HGB geregelte Schuldbeitritt beruht nicht auf vertraglicher Vereinbarung, sondern tritt bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen nachträglich kraft Gesetzes ein (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 1989 – II […]
Eintrag lesenKG, Beschluss vom 17.05.2013 – 12 W 30/12
GmbHG §§ 16, 40 1. Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird eine Gesellschaft gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst. Der Eröffnungsbeschluss beseitigt jedoch nicht die Fähigkeit der Gesellschaft, Träger von Rechten und […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Mai 2013 – II ZR 176/10
Auflösung einer GmbH durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens I Schadensersatzanspruch des Gesellschafters wegen der aus einer Schädigung der Gesellschaft resultierenden Minderung des Werts seiner Beteiligung
Der Grundsatz, dass der Gesellschafter einer GmbH Schadensersatz wegen einer Minderung des Werts seiner Beteiligung, die aus einer Schädigung der Gesellschaft resultiert (mittelbarer oder Reflexschaden), nicht durch Leistung an sich persönlich, sondern nur durch Leistung an die Gesellschaft verlangen kann, gilt auch dann, wenn die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 29. November 2004, II ZR 14/03, ZIP 2005, 320).
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.04.2013 – I-3 Wx 36/13
AktG § 122Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 122; InsO § 276a 1. Im Verfahren auf Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung einer Hauptverhandlung tritt eine Erledigung erst dann ein, wenn die Hauptversammlung entsprechend dem Verlangen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 7. März 2013 – IX ZR 64/12
BGB § 675; GmbHG § 64 a. F. a) Das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH begründet bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine […]
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