Die persönliche Haftung des Kommanditisten nach §§ 171, 172 Abs. 4, § 161 Abs. 2, § 128 HGB in der Insolvenz im Zusammenhang mit Gewerbesteuer.
Keine Befugnis des Insolvenzverwalters zum Innenausgleich zwischen den Gesellschaftern.
Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Insolvenzverwalter
BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 -II ZR 427/18
1. Die Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches Konto führt unabhängig davon, ob die auf Vorauszahlung gerichtete Forderung der Gesellschaft zu Gunsten der Gläubiger hätte verwertet werden können, zu einer Masseschmälerung.
2. Bezieht sich eine durch Insolvenzanfechtung erreichte Rückzahlung nicht auf einzelne Gutschriften, sondern auf die Saldodifferenz in einem bestimmten Zeitraum, werden die in die Saldodifferenz einfließenden Gutschriften im Verhältnis der Saldodifferenz zur Gesamtsumme der Gutschriften, mithin zum selben Anteil ausgeglichen, wenn die Differenz die Summe der Gutschriften nicht erreicht.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 22. November 2018 – IX ZB 14/18
InsO § 63; BGB § 654 a) Ein Insolvenzverwalter, der zum Nachteil der Masse eine strafbare Untreue begeht, um sich oder einen nahen Angehörigen zu bereichern, handelt regelmäßig in besonders schwerem Maß verwerflich und verwirkt […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 14. Juni 2018 – IX ZR 232/17
§ 9b Abs 1 S 1 GmbHG, § 64 S 1 GmbHG, § 80 Abs 1 InsO Ein Insolvenzverwalter ist nicht gehindert, Ersatzansprüche des Schuldners wegen verbotener Zahlungen im Rahmen eines Vergleichs an einen Dritten […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. April 2018 – IX ZB 49/17
InsO § 250 Nr. 1 Ein wesentlicher Verfahrensverstoß liegt vor, wenn es sich um einen Mangel handelt, der Einfluss auf die Annahme des Insolvenzplans gehabt haben kann. Es muss nicht feststehen, sondern lediglich ernsthaft in […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. Dezember 2015 – IX ZR 143/13
1. Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, sich mit einem Gesellschafter über die Höhe seiner Haftung zu vergleichen. Ein solcher Vergleich kommt den betroffenen Gesellschaftern auch zugute, wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben ist (Anschluss an BAG, 28. November 2007, 6 AZR 377/07, BAGE 125, 92).
2. Die Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters umfasst sämtliche Haftungsforderungen der Gesellschaftsgläubiger, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft angemeldet haben, selbst wenn die Insolvenzforderungen vom Insolvenzverwalter oder einem Gläubiger bestritten und die Widersprüche nicht beseitigt worden sind.
3. Der von einem Gesellschaftsgläubiger gegen die persönlich haftenden Gesellschafter eingeleitete Rechtsstreit wird kraft Gesetzes durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft unterbrochen.
4. Wenn der Rechtsstreit zwischen Gesellschaftsgläubiger und Gesellschafter im laufenden Insolvenzverfahren nicht durch den Insolvenzverwalter aufgenommen wird und der Gesellschafter kein Versäumnisurteil gegen den Insolvenzverwalter erwirkt hat, kann der Gesellschaftsgläubiger den Prozess nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens aufnehmen.
5. Wird der Haftungsprozess des Gesellschaftsgläubigers gegen den persönlich haftenden Gesellschafter unterbrochen, weil das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden ist, liegt kein Verfahrensstillstand infolge Nichtbetreibens durch die Parteien vor.
Eintrag lesenOLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.11.2015 – 20 W 186/15
1. Für die von dem BGH in seinem Beschluss vom 14. Oktober 2014, II ZB 20/13, für zulässig erklärte Entscheidung des Insolvenzverwalters zur Rückkehr zu dem bisherigen satzungsgemäßen Geschäftsjahr einer in Insolvenz befindlichen Gesellschaft mit […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 13.01.2015 – 6 U 195/12
GmbHG §§ 30, 43, 64; InsO 17, 19 1. Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO a.F. liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. 2. Wenn eine […]
Eintrag lesenKG, Beschluss vom 25.07.2014 – 12 W 81/13
HGB § 166 1. Nach dem Willen des Gesetzgebers findet § 35 FamFG nur Anwendung auf Anordnungen, die sog. „verfahrensleitenden Charakter” haben (BT-Drs. 16/6308, S. 192), während die Vollstreckung verfahrensabschließender Entscheidungen in den §§ 86 […]
Eintrag lesenOLG Rostock, Urteil vom 04.06.2014 – 1 U 51/11
GmbHG § 11 1. Bei der Geltendmachung des Anspruchs der Gesellschaft gegen die Gesellschafter aus Unterbilanz-/ Vorbelastungshaftung (vgl. Scholz/ Schmidt, GmbHG 10. Aufl., § 11 Rn. 127) handelt es sich um keine Klage i.S.d. des […]
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