§ 6 Abs. 1 Satz 2 KapMuG und § 15 KapMuG stehen einer Verfahrensweise entgegen, bei der der Vorlagebeschluss durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts ersetzt wird, der von da ab alleinige Entscheidungsgrundlage des Musterverfahrens ist.
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 – III ZB 47/19
KapMuG § 3 Abs. 1 Der Beschluss des Prozessgerichts, der einen Musterverfahrensantrag als unzulässig verwirft, weil der Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nicht eröffnet sei, ist gemäß § 3 Abs. 1 KapMuG unanfechtbar. Gründe I. Der Kläger […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 – II ZB 10/19
§ 7 KapMuG „Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.“ § 8 Abs. 1 KapMuG […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 20. Januar 2015 – II ZB 11/14
KapMuG § 13 Abs. 1 in der bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung Die Parteien können den Gegenstand eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht erweitern.
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 8. April 2014 – XI ZB 40/11
ZPO § 148, KapMuG § 7 Abs. 1 Satz 1 (in der bis einschließlich 31. Oktober 2012 geltenden Fassung), KapMuG § 8 Abs. 1 Satz 1 (in der ab 1. November 2012 geltenden Fassung) Eine […]
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