GmbHG § 30 Abs. 1, § 34 Abs. 3 Steht im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Einziehung eines Geschäftsanteils fest, dass das freie Vermögen der Gesellschaft zur Bezahlung des Einziehungsentgeltes nicht ausreicht, ist der Einziehungsbeschluss […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Kapitalschutz und Gläubigerschutz
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.06.2013 – 3 W 87/12
BGB § 134; AktG § 241Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 241 1. Das Registergericht überprüft die der Anmeldung zugrundeliegenden Beschlüsse daraufhin, ob Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgründe vorliegen, die der Eintragung entgegenstehen (vgl. etwa OLG KölnBitte […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. Januar 2012 – II ZR 109/11
Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit dessen Mitteilung an den Gesellschafter I persönliche Haftung der ausschließenden Gesellschafter bei Unmöglichkeit der Abfindungszahlung wegen der Kapitalbindung
1. Wenn ein Einziehungsbeschluss weder nichtig ist noch für nichtig erklärt wird, wird die Einziehung mit der Mitteilung des Beschlusses an den betroffenen Gesellschafter und nicht erst mit der Leistung der Abfindung wirksam.
2. Die Gesellschafter, die den Einziehungsbeschluss gefasst haben, haften dem ausgeschiedenen Gesellschafter anteilig, wenn sie nicht dafür sorgen, dass die Abfindung aus dem ungebundenen Vermögen der Gesellschaft geleistet werden kann, oder sie die Gesellschaft nicht auflösen.
Eintrag lesenOLG München, Beschluss vom 21.09.2011- 7 U 2413/11
§ 5 Abs 3 S 2 GmbHG, § 34 GmbHG Die Anwendbarkeit des Korrespondenzgebots (§ 5 Abs. 3 Satz 2 GmbHG) bei der zwangsweisen Einziehung von GeschäftsanteilenBitte wählen Sie ein Schlagwort:EinziehungEinziehung von Geschäftsanteilen ist in […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. April 2011 – II ZR 263/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.
2. Der Versammlungsleiter darf – auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen – über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.
Eintrag lesenOLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.10.2010 – 5 U 189/09
GmbHG §§ 34 III, 30 I; AktG § 241Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 241 1. Ein rechtmäßiger Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist auch ohne Festsetzung einer Abfindung sofort mit Bekanntgabe des Beschlusses […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 – II ZR 263/07
GmbH I Satzungsregelung über den sofortigen Verlust der Gesellschafterstellung im Falle des Ausschlusses I Nichtigkeit eines Beschlusses über die Einziehung eines Gesellschaftsanteils
1. Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung – also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung – verliert (BGH, 25. Januar 1960, II ZR 22/59, BGHZ 32, 17, 23; Sen.Urt. v. 30. Juni 2003, II ZR 326/01, ZIP 2003, 1544).
2. Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete – sofort fällige – Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (BGH, 19. Juni 2000, II ZR 73/99, BGHZ 144, 365, 369 f.).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 17. September 2001 – II ZR 245/99
GmbHG §§ 30, 34 a) Eine Satzungsregelung, die einen Ausschluss des GesellschaftersBitte wählen Sie ein Schlagwort:AusschlussAusschluss des Gesellschafters aus wichtigem Grund durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vorsieht und danach der Gesellschaft hinsichtlich der Umsetzung dieser Entscheidung […]
Eintrag lesenOLG Hamburg, Urteil vom 05.07.2000 – 19 U 173/99
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber einem wegen einer ohne Zustimmung vorgenommenen Kapitalherabsetzung nicht befriedigten Gläubiger
Dem Gläubiger einer GmbH, der eine Forderung angemeldet hat, aber wegen Kapitalherabsetzung bei der GmbH nicht befriedigt wird, steht gegen den Geschäftsführer und alleinigen Gesellschafter gemäß BGB § 823 Abs 2, GmbHG § 58 Abs 1 Nr 2 ein Schadensersatzanspruch zu, wenn seine Zustimmung zur Kapitalherabsetzung nicht eingeholt worden und eine Sicherstellung nicht erfolgt ist. Für den entstandenen Schaden hat der Geschäftsführer gegenüber dem Gläubiger direkt einzustehen und nicht nur im Innenverhältnis gegenüber der GmbH. Diese Haftung besteht auch dann, wenn die GmbH die geltend gemachte Forderung bestritten hatte.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. Juni 2000 – II ZR 73/99
GmbHG §§ 30, 33, 34; AktG § 242Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 242 a) Die Regelung des § 242 Abs. 2 AktG findet auf nichtige Bestimmungen der Ursprungssatzung sowohl im Aktien- als auch im […]
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