§ 19 Abs 1 GmbHG, § 19 Abs 2 GmbHG Der spätere „Kassentausch“ beim Erwerb einer Vorratsgesellschaft führt zu keiner verdeckten Sachgründung bezogen auf den Gründungszeitpunkt. Die Gründungsvorschriften finden aus Gründen des Vertrauensschutzes keine Anwendung […]
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