BGB §§ 134, 611, 626; GmbHG § 46 a) Für den Abschluss eines Geschäftsführeranstellungsvertrages ist grundsätzlich die Gesellschafterversammlung zuständig. b) Ein unwirksamer Geschäftsführeranstellungsvertrag ist unter Heranziehung der Grundsätze zu dem fehlerhaften Arbeitsverhältnis für die Dauer […]
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