AktG § 121Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 121 Abs. 2 Satz 2; HGB § 161 § 121 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach Personen, die in das Handelsregister als Vorstand eingetragen sind, als einberufungsbefugt […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Klagefrist
OLG Köln, Urteil vom 04.12.2015 – 18 U 149/15
Aktiengesellschaft I Auskunftsanspruch eines besonderen Vertreters gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
1. Von der Gesellschaft bzw. dem Vorstand als dort zuständigem Organ kann ein besonderer Vertreter im Sinne des § 147 AktG zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Informationen verlangen. Ihm steht dabei ein weitreichendes, nur durch den Gesichtspunkt unsachgemäßer Ausübung begrenztes Ermessen zu.
2. Auf die Begründetheit des Informationsverlangens hat es keinen Einfluss, wenn die betroffenen Beschlüsse nach § 243 AktG anfechtbar sind. Denn solange keine rechtskräftige Nichtigerklärung vorliegt, sind die Beschlüsse vorläufig wirksam.
3. Indem der Gesetzgeber in § 147 Abs. 1 S. 2 AktG eine kurze Frist nicht etwa nur für irgendwelche Maßnahmen zur Rechtswahrung, sondern für die Geltendmachung des Ersatzanspruchs vorgesehen hat und überdies den Fristbeginn weder vom Ablauf der Anfechtungsfrist des § 246 Abs. 1 AktG, noch gar vom Vorliegen der rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der der Tätigkeit des besonderen Vertreters zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlüsse abhängig gemacht hat, hat er den besonderen Vertreter zu unverzüglichen Maßnahmen veranlasst, die hinsichtlich des Auskunftsbegehrens einen Eilbedarf und Verfügungsgrund begründen.
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2013 – 7 U 57/12
GmbHG §§ 47, 48; AktG §§ 241, 246, 247; ZPO § 114 1. Das GmbHG enthält zur Geltendmachung der Mangelhaftigkeit von Beschlüssen keine Regelungen. Nach nicht unbestrittener (vgl. Hüffer/Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., § 47 Rn. […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 21.03.2013 – 23 U 3344/12
GmbHG §§ 42, 46; InsO §§ 15a, 17, 18; BGB §§ 249 ff.; HGB §§ 131, 145 ff., 161 ff. 1. Lediglich anfechtbare Beschlüsse gibt es bei Gesellschafterversammlungen von Personenhandelsgesellschaften grundsätzlich nicht, auch ist die […]
Eintrag lesenOLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2014 – 14 U 52/13
§ 242 BGB, § 707 BGB 1. Zur maßgebenden Einladungsfrist zur Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft und den Folgen der Nichteinhaltung. Die bei der Ladung zur Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft einzuhaltende, gesetzlich nicht geregelte Frist richtet sich, sofern […]
Eintrag lesenBGH, Urteile vom 12. März 2013 – II ZR 73/11 und II ZR 74/11
HGB §§ 171, 172; BGB § 488 a) Wird an einen Kommanditisten auf der Grundlage einer Ermächtigung im GesellschaftsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:ErmächtigungErmächtigung im GesellschaftsvertragGesellschaftsvertrag eine Auszahlung geleistet, obwohl sein Kapitalanteil durch Verlust unter den […]
Eintrag lesenOLG Nürnberg, Urteil vom 30.01.2013 – 12 U 726/11
BGB § 139; HGB §§ 119, 122, 169, 242; AktG §§ 241 ff., 246; ZPO § 256 1. Ein unwirksamer bzw. fehlerhafter Beschluss der Gesellschafterversammlung einer Personengesellschaft ist nichtig, nicht nur anfechtbar wie etwa bei […]
Eintrag lesenOLG Brandenburg, Urteil vom 03.07.2012 – 11 U 174/07
1. Die Gültigkeit eines Beschlusses der Mitgliederversammlung kann von jedem Vereinsmitglied durch Feststellungsklage zur gerichtlichen Prüfung gestellt werden. In Übereinstimmung mit der im Kapitalgesellschaftsrecht ganz überwiegend vertretenen Auffassung setzt die Beschlussanfechtung auch im Vereinsrecht unverzichtbar voraus, dass der Kläger sowohl im Zeitpunkt der Beschlussfassung als auch dem der Rechtshängigkeit Mitglied des Vereins ist (vgl. BGH, 2. Juli 2007, II ZR 111/05=NJW 2008, 69).(Rn.42)
2. Eine automatische Beendigung der Vereinsmitgliedschaft ist möglich. Sie muss jedoch zwingend ausdrücklich in der Satzung klar und auch für Nichtjuristen leicht nachvollziehbar geregelt sein. Nur in der Satzung als Verfassung des Vereins können die für ihn wesentlichen Grundentscheidungen mit verbindlicher Wirkung für den Verein und dessen Mitglieder getroffen werden. Zu diesen wesentlichen Grundentscheidungen gehört die Begründung und Beendigung der Mitgliedschaft. In der Vereinssatzung muss weiter geregelt sein, welches Organ des Vereins für die Feststellung des Tatbestandes der Beendigung der Mitgliedschaft zuständig ist (vgl. OLG Hamm, 20. Juni 2001, 8 U 77/01=OLGR Hamm, 2001, 389).(Rn.50)
3. Die von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätze zur Vertretung der GmbH im Prozess über Nichtigkeit der Geschäftsführerbestellung, die gewährleisten sollen, dass die Vertretung während des Rechtsstreits durch alle Instanzen einheitlich geregelt ist und nicht bei Unterschieden in der materiellrechtlichen Beurteilung der jeweils mit der Sache befassten Gerichte von Instanz zu Instanz wechselt, sind auf den Fall der Vertretung des Vereins bei der Verteidigung gegen Nichtigkeitsfeststellungsklage, die (auch) die Feststellung der Nichtigkeit der Bestellung eines neuen Vorstandes durch die Mitgliederversammlung betrifft, anwendbar (vgl. BGH, 10. November 1980, II ZR 51/80=NJW 1981, 1041).(Rn.61)
4. Anstelle von Kausalitätserwägungen ist nach neuerer Rechtsprechung des 2. Zivilsenats des BGH bei der Rechtmäßigkeitskontrolle auf die Relevanz des Verfahrensfehlers für die Ausübung der Mitwirkungsrechte durch ein objektiv urteilendes Vereinsmitglieds abzustellen., das bei wertender, am Schutzzweck der verletzten Norm orientierter Betrachtung die Rechtsfolge der Nichtigkeit rechtfertigt. Relevant ist der Verfahrensfehler immer dann, wenn er das Teilnahme- und Mitgliedschaftsrecht eines Gesellschafters respektive eines Vereinsmitgliedes berührt und dem Beschluss dadurch ein Legitimationsdefizit anhaftet Bei einem Ladungsmangel ist ein relevanter Verstoß gegen das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht gegeben, weil die Entschließung eines Mitglieds, an einer Versammlung teilzunehmen, maßgeblich vom Inhalt der Tagesordnung abhängt (vgl. BGH, 2. Juli 2007, II ZR 111/05=NJW 2008, 69).(Rn.68)
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2011 – I-6 U 155/11
BRAO 59a ff; ZPO § 256 1. Das Tätigkeitsgebot des § 59e Absatz 1 Satz 2 BRAO verlangt eine Erbringung der Leistungen in der und für die Rechtsanwaltsgesellschaft selbst. 2. Ein Verstoß gegen das Tätigkeitsgebot […]
Eintrag lesenOLG Rostock, Urteil vom 09.04.2010 – 2 U 107/09
AktG §§ 241, 243, 246, 249; GmbHG § 9, 55; ZPO § 167 1. Die Zustellung einer Klage ist noch „demnächst“ im Sinne von § 167 ZPO, wenn diese innerhalb einer vorgesehenen Klagefrist (hier: Monatsfrist […]
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