§ 40 Abs 1 GmbHG 1. Das Registergericht darf bei Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste durch den GmbH-Geschäftsführer prüfen, ob die Gesellschafterliste den formalen Anforderungen des § 40 GmbHG entspricht; es ist berechtigt, bei Beanstandungen die […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Korrekturbefugnis des Geschäftsführers
OLG München, Beschluss vom 17.07.2015 – 14 W 1132/15
Es kann hier dahingestellt bleiben, ob die nach § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG dem Geschäftsführer einer GmbH obliegende Verpflichtung, unverzüglich nach Wirksamwerden einer Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder ihrer Beteiligung, eine von ihm unterschriebene neue Gesellschafterliste zum Handelsregister einzureichen, im Wege einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann.
Eintrag lesenOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2013 – 5 U 220/12
GmbHG §§ 16, 40 1. Die Aufnahme einer Person in die Gesellschafterliste ist materiell unwirksam, wenn die zugrunde liegende Abtretungsvereinbarung unwirksam ist (vgl. für einen solchen Fall auch BGH, GmbHR 2010, 918; zum Ganzen die […]
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