Fristlose Kündigung eines Beratervertrages mit dem GmbH-Geschäftsführers nach dessen Abberufung aus dem Amt
Ist ein GmbH-Geschäftsführer aus wichtigem Grund (hier: Zerstörung des Vertrauensverhältnisses) seines Amtes enthoben worden, so rechtfertigt dieser Grund nicht auch ohne weiteres eine fristlose Kündigung eines mit dem Geschäftsführer geschlossenen Beratervertrages. Es ist nicht zwingend, daß ein Zerwürfnis, das zur Amtsenthebung geführt hat, auch die Fortdauer einer Beratungstätigkeit des Abberufenen unzumutbar macht.
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