Verlängerungsklausel und Klausel zur Bemessung der Kündigungsfrist I Inhaltskontrolle I Gesamtschau nach Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der § 305 ff. BGB
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Kündigung
OLG München, Urteil vom 13.11.2019 – 7 U 605/19
BGB § 167 Abs. 1, § 199 Abs. 3 Nr. 1, § 204 Abs. 1 Nr. 1, § 241 Abs. 2, § 242, § 280 Abs. 1, § 311 ZPO § 270 S, 2, § […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 18.11.2015 – 7 U 4851/14
HGB §§ 86, 89a; BGB §§ 130, 314, 626 1. Allgemeine Voraussetzung einer fristlosen Kündigung ist, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 28.10.2015 – 20 U 2145/15
BGB § 723 1. Der Rechtsstreit um die Wirksamkeit der Kündigung des Gesellschaftsvertrages und damit um das Bestehen oder Nichtbestehen der Gesellschaft kann im Personengesellschaftsrecht nicht zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern ausgetragen werden (vgl. […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 10.12.2014 – 7 U 344/14
GenG §§ 53, 54, 55, 63, 63a 1. § 54 GenG schreibt die Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Prüfungsverband vor, schließt aber die Mitgliedschaft in weiteren Prüfungsverbänden nicht aus. Grundsätzlich erlaubt das Gesetz daher die […]
Eintrag lesenOLG München, Urteil vom 14.10.2014 – 7 U 2604/13
BGB § 314; HGB § 89a 1. Enthält der Franchise-Vertrag keine abschließende Aufzählung der außerordentlichen Kündigungsgründe, kommen ergänzend die gesetzlichen Vorschriften des § 314 BGB, möglicherweise auch des § 89a HGB (ob die Regelungen für […]
Eintrag lesenOLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2014 – 3 U 1462/12
Ausschluss eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen GbR I Übernahmerecht des verbleibenden Gesellschafters I Voraussetzungen eines Ausschlusses aus wichtigem Grund I Streitwert einer Feststellungsklage über die Wirksamkeit des Ausschlusses
1. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft ist eine Ausschließung eines Gesellschafters unter Fortbestand der Gesellschaft grundsätzlich nicht möglich, da § 737 BGB, der den Ausschluss eines Gesellschafters behandelt, nicht unmittelbar anwendbar ist. Bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht den Mitgesellschaftern jedoch analog § 737 S. 1 BGB, § 140 Abs. 1 S. 2 HGB ein durch einseitige Erklärung auszuübendes Übernahmerecht zu, wenn der Gesellschaftsvertrag für den Fall der Kündigung eine Übernahme- oder Fortsetzungsklausel enthält (in Anknüpfung an OLG München, Urteil vom 24. Juni 1998, 15 U 1625/98, NZG 1998, 937 f.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2005, 16 U 3/05, NJW-RR 2006, 405 ff.).
2. Die Ausschließung eines Gesellschafters muss unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das äußerste Mittel darstellen, um Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und von dem ausscheidenden Gesellschafter drohende Gefahren zu begegnen (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 17. Februar 1955, II ZR 316/53, BGHZ 16, 317 ff. = WM 1955, 437 ff.).
3. Der wichtige Grund muss auf solchen Umständen in der Person des Gesellschafters gründen, die die Fortsetzung der Gesellschaft mit ihm für den Mitgesellschafter unzumutbar machen. Maßgebend ist namentlich im Fall der Zerstörung des Vertrauensverhältnisses unter den Gesellschaftern eine Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls, bei der auch das Verhalten der Mitgesellschafter zu berücksichtigen ist. Kommen auch Pflichtwidrigkeiten der den Ausschluss erklärenden Mitgesellschafter in Betracht, setzt der Ausschluss eine „überwiegende Verursachung des Zerwürfnisses“ durch den auszuschließenden Gesellschafter voraus (in Anknüpfung an BGH, 31. März 2003, II ZR 8/01, NZG 2003, 625).
4. Der Streitwert einer Feststellungsklage, die die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters aus einer GbR zum Gegenstand hat, bemisst sich nach dem Wert von dessen Gesellschaftsanteil (in Anknüpfung an KG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2008, 2 W 1203/07, zitiert nach juris).
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. November 2013 – II ZR 383/12
HGB § 230 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Grundsätze über die fehlerhafte GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:fehlerhafte GesellschaftGesellschaft auch auf typische oder atypische stille Gesellschaften anwendbar (BGH, Urteil vom 29. November […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 19. November 2013 – II ZR 320/12
HGB § 230 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Grundsätze über die fehlerhafte GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:fehlerhafte GesellschaftGesellschaft auch auf typische oder atypische stille Gesellschaften anwendbar (BGH, Urteil vom 29. November […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 05.09.2013 – I-6 U 89/12
GmbHG § 50 1. Es ist seit langem höchstrichterlich geklärt, dass auf eine Publikumspersonengesellschaft § 50 Abs. 3 GmbHG analog angewandt werden kann, wenn der Gesellschaftsvertrag, der die Einberufung der GesellschafterversammlungBitte wählen Sie ein Schlagwort:EinberufungEinberufung […]
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