Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsberaters durch einen GmbH-Gesellschafter zur Gesellschafterversammlung
1. Zwar ist es einem GmbH-Gesellschafter rechtsgrundsätzlich nur gestattet, einen anwaltlichen Berater zur Gesellschafterversammlung hinzuzuziehen, wenn ihm diese Möglichkeit aufgrund einer entsprechenden Satzungsregelung oder eines Gesellschafterbeschlusses eröffnet worden ist.
2. Auch ohne eine solche Regelung können aber die Gesellschaftertreuepflichten es ausnahmsweise gebieten, die Teilnahme eines Rechtsberaters eines Gesellschafters an der Gesellschafterversammlung zu gestatten. Dies ist zB dann der Fall, wenn Tagesordnungspunkte zur Diskussion stehen, die nicht nur grundlegende Rechte und Pflichten des Gesellschafters in der Gesellschaft berühren, sondern darüber hinaus seine statusrechtliche Stellung.
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