GAMMA BGB §§ 826, 830; GmbHG § 13 a) Die als besondere Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung in § 826 BGB einzuordnende Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafters setzt einen kompensationslosen „Eingriff“ in das im Gläubigerinteresse zweckgebundene Gesellschaftsvermögen […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Legalitätspflicht
BGH, Urteil vom 11. Februar 2008 – II ZR 187/06
Gegen einen mangels fristgerechter Anfechtung gesellschaftsrechtlich verbindlichen Abberufungsbeschluss der Gesellschafterversammlung einer GmbH kann sich der abberufene Fremdgeschäftsführer nicht mit der allgemeinen Feststellungsklage (§ 256 ZPO), gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses, wehren. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschluss nichtig ist
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 24. November 2003 – II ZR 171/01
Novemberurteil GmbHG §§ 43, 30, 31 a) § 30 GmbHG verpflichtet die Gesellschafter nicht, das Gesellschaftsvermögen im Sinne eines gegenständlichen Eigentumsschutzes in einer bestimmten Zusammensetzung zu erhalten. Vielmehr untersagt § 30 GmbHG lediglich, das in der […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.1999 – 6 U 146/98
§ 43 GmbHG Die von ihm selbst vereinnahmten Scheckzahlungen in Höhe von 2.019.663,48 DM hat der Beklagte unabhängig von ihrer Qualifizierung als „Bestechungsgeld“, „Schmiergeld“, „Rückvergütung“, „Provision“ oder „Ausgleichszahlung“ an die Klägerin herauszugeben. Dem Geschäftsführer einer […]
Eintrag lesenThüringer OLG, Urteil vom 01.09.1998 – 5 U 1816/97
GmbHG § 43 1. Wenn ein GmbH-Geschäftsführer im Gründungsstadium der Gesellschaft fast die gesamte Stammeinlage für die Herstellung einer Fertigungsanlage benutzt, ohne sich in ausreichendem Maße über die Sicherung der Finanzierung und den wirtschaftlichen Sinn […]
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Urteil vom 07.02.1997 – 24 U 88/95
Grenzen der Bindungswirkung wirtschaftlich nachteiliger Weisungen von GmbH-Gesellschaftern an deren Geschäftsführer
1. Eine GmbH ist zwar eine eigenständige juristische Person, sie führt indes kein vom Willen ihrer Gesellschafter unabhängiges Eigenleben. Daher ist das Weisungsrecht der Gesellschafter nicht durch die Interessen der Gesellschaft begrenzt. Folglich muß der Geschäftsführer einer GmbH auch der Gesellschaft offensichtlich wirtschaftlich nachteilige Weisungen der Gesellschafter umsetzen.
2. Die Bindungswirkung der Gesellschafterweisungen ist begrenzt durch rechtlich geschützte Drittinteressen. Demzufolge sind Weisungen, die die Gesellschaft „sehenden Auges“ in den Konkurs führen und damit zwangsläufig Gläubiger schädigen, unbeachtlich.
3. Die Bindungswirkung einer geschäftspolitischen Weisung wird nicht dadurch beeinträchtigt, daß sie von der Absicht getragen ist, die inländische Steuerlast durch eine Gewinnverlagerung ins Ausland zu verringern, denn es gehört nicht zu den Aufgaben eines Geschäftsführers, die Interessen des deutschen Fiskus zu schützen.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 15. Oktober 1996 – VI ZR 319/95
§ 823 Abs 2 BGB, § 14 Abs 1 Nr 1 StGB, § 266a Abs 1 StGB, § 13 GmbHG, § 35 GmbHG, §§ 35ff GmbHG a) Zu den Aufgaben des Geschäftsführers einer GmbH gehört es, […]
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Urteil vom 14.3.1996 – 6 U 119/94
§ 43 GmbHG Dementsprechend ist für die Person des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:GesellschaftGesellschaft mit beschränkter HaftungHaftung anerkannt, daß dieser sich bei der Wahrnehmung der ihm zugewiesenen Aufgaben zwar einerseits […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. April 1994 – II ZR 16/93
GmbHG §§ 13, 41; BGB § 823Bitte wählen Sie ein Schlagwort:BGBBGB § 823; OWiG § 130; KWG § 1 a) Eine persönliche HaftungBitte wählen Sie ein Schlagwort:Haftungpersönliche Haftung von GmbH-Gesellschaftern kommt in Betracht, wenn die […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 5. Oktober 1992 – II ZR 172/91
AktG §§ 93, 216, 221, 228, 232, 235; BGB §§ 305 ff. a) Die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer AG kann nur durch Aktien, nicht jedoch durch andere Berechtigungen wie Genussscheine eingeräumt werden. Den Inhabern von […]
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