§ 30 GmbHG vom 22.03.2005, § 31 GmbHG vom 09.12.2004 1. Ein Gesellschafter, der für ein Bankdarlehen eine eigenkapitalersetzende Bürgschaft gestellt hat, ist verpflichtet, die Gesellschaft von der Rückzahlungsverbindlichkeit bei deren Fälligkeit freizustellen. Soweit stattdessen […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Leistung an Dritten mit Ziel an Gesellschafter-indirekt
BGH, Urteil vom 29. Mai 2000 – II ZR 118/98
GmbHG §§ 30, 31 a) § 31 Abs. 1 GmbHG setzt ausschließlich die Verletzung des § 30 Abs. 1 GmbHG voraus und ordnet generell die Erstattung der unter Verstoß gegen diese Kapitalerhaltungsvorschrift erbrachten Leistungen an. […]
Eintrag lesenBGH, Beschluss vom 20. September 1982 – II ZR 268/81
§ 30 GmbHG, § 31 GmbHG Stellt eine GmbH einem Dritten für dessen Forderung gegen einen Gesellschafter eine Sicherheit, und wird dadurch das Stammkapital angegriffen, so ist diese Leistung weder nichtig noch haftet neben dem […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 28.09.1981 – II ZR 223/80
§ 30 GmbHG, § 31 Abs 1 GmbHG, § 89 Abs 3 AktG 1965, § 115 Abs 2 AktG 1965 a) Erbringt eine GmbH auf Veranlassung ihres Gesellschafters in Erfüllung einer diesem gegenüber bestehenden, aber […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 13. Juli 1981 – II ZR 256/79
Kapitalersetzende Gesellschafterleistung, Bürgschaft als Kapitalersatz, Leistungen der Gesellschaft auf verbürgtes Darlehen als verbotene Kapitalrückgewähr
1. Die Bürgschaft eines Gesellschafters kann eine kapitalersetzende Leistung sein, wenn sie für einen Bankkredit der Gesellschaft in einer Lage übernommen oder aufrechterhalten wird, in der die Gesellschaft Kredit zu marktüblichen Bedingungen sonst nicht mehr hätte erhalten können.
2. Auf eine solche Bürgschaft sind GmbHG § 30, GmbHG § 31 auch zu Lasten eines ausgeschiedenen Gesellschafters anzuwenden, wenn der Tatbestand, aus dem sich für den Fall einer Inanspruchnahme des Bürgen ein Rückgriffsanspruch gegen die Gesellschaft ergeben könnte, noch im Zusammenhang mit dessen Gesellschafterstellung begründet worden ist.
3. Zahlt die Gesellschaft den so verbürgten Kredit zurück, bevor ihr Stammkapital wieder durch Eigenmittel gedeckt ist, so muß ihr der dadurch von seiner Bürgschaft frei gewordene frühere Gesellschafter das Geleistete erstatten.
4. Zur Frage, wann die Stundung von Kaufpreisforderungen aus Warenlieferungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft als Kapitalersatz zu betrachten sein kann.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 27. September 1976 – II ZR 162/75
§ 30 GmbHG, § 31 GmbHG a) Hat eine GmbH & Co KG in einem Zeitpunkt, in dem sie dauern zahlungsunfähig oder überschuldet und infolgedessen auch ihre Komplementär-GmbH konkursreif war, von einem ihrer Gesellschafter ein […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 29. März 1973 – II ZR 25/70
§ 171 BG HE, § 172 HGB, § 30 GmbHG, § 31 GmbHG a) Der Kommanditist haftet den Gesellschaftsgläubigern nach HGB §§ 172 Abs 4, 171 Abs 1 auch dann nur bis zur Höhe der […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 3. April 1968 – VIII ZR 38/66
§§ 30, 31 GmbHG Wenn eine GmbH sich zu einer Zahlung an einen Dritten verpflichtet, so kann dies einer Verpflichtung zur Zahlung an einen Gesellschafter im Sinne des § 30 GmbHG gleichstehen, wenn die Zahlung […]
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