§ 67 Abs 1 GmbHG Im Rahmen der Anmeldung der ersten Liquidatoren einer GmbH nach § 67 Abs. 1 GmbHG ist die „abstrakte“, d.h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende Vertretungsregelung auch dann zur […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Liquidatoren
BGH, Urteil vom 14. Dezember 1961 – II ZR 97/59
Vertretungsmacht des Liquidators bei Nichtigkeitsklage eines Gesellschafters – Einfluß der Nichteinladung eines Gesellschafters auf die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen
1. Die Vertretungsmacht eines Liquidators umfaßt die Befugnis, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in einem Rechtsstreit zu vertreten, in dem ein Gesellschafter beantragt hat, die Nichtigkeit des Auflösungsbeschlusses festzustellen.
2. Ist ein Gesellschafter mit beschränkter Haftung nicht zur Gesellschafterversammlung eingeladen worden, so ist ein in dieser Versammlung gefaßter Beschluß nichtig, wenn nicht sämtliche Gesellschafter anwesend sind.
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