Klagen im Zusammenhang mit der Abberufung von Geschäftsführern und der Beendigung des Anstellungsvertrages … Verhältnis von Organstellung und AnstellungsvertragBitte wählen Sie ein Schlagwort:AnstellungsvertragVerhältnis von Organstellung und Anstellungsvertrag … Trennungstheorie … Trennungsgrundsatz … 1. Möglichkeiten der […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Missbrauch der Vertretungsmacht
BGH, Urteil vom 9. Januar 2024 – II ZR 220/22
1. Die Berufung auf die fehlende Eintragung einer eintragungspflichtigen Tatsache ist dem Dritten gemäß § 15 Abs. 1 HGB nur dann verwehrt, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat; ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis genügen demgegenüber nicht.
2. Die Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht gelten auch im Anwendungsbereich des Rechtsscheintatbestands des § 15 Abs. 1 HGB.
Eintrag lesenOLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2023 – I-3 Wx 55/22
Handelsregistersache I Beschwerdebefugnis des GmbH-Gesellschafters gegen die Ablehnung der Löschung der Eintragung einer Person als Geschäftsführer der GmbH durch das Registergericht I Ablehnung der Löschung einer nichtigen Geschäftsführerbestellung
1. Der Gesellschafter einer GmbH ist weder nach § 59 Abs. 1 FamFG noch nach § 59 Abs. 2 FamFG befugt, Beschwerde gegen die Entscheidung des Registergerichts einzulegen, die Eintragung einer Person als Geschäftsführer der GmbH nicht nach § 395 FamFG im Handelsregister zu löschen.
2. Dasselbe gilt, wenn das Registergericht die Löschung einer im Handelsregister eingetragenen nichtigen Geschäftsführerbestellung nach § 398 FamFG ablehnt.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 8. November 2022 – II ZR 91/21
Anspruch eines GmbH-Gesellschafters auf Unterlassung der Einrichtung einer materiell unrichtigen Gesellschafterliste zum Handelsregister
a) Dem Gesellschafter einer GmbH steht kein Anspruch gegen den Geschäftsführer auf Unterlassung
der Einreichung einer zu seinen Lasten materiell unrichtigen Gesellschafterliste zum Handelsregister
wegen drohender Verletzung organschaftlicher Pflichten zu.
b) Ein Gesellschafter einer GmbH, der seine Stellung als Geschäftsführer dadurch missbraucht, dass
er eine materiell unrichtige Gesellschafterliste zum Handelsregister einreicht, um damit eigennützige
Interessen durchzusetzen, verletzt seine gesellschafterliche Treuepflicht gegenüber dem von der
Unrichtigkeit nachteilig betroffenen Gesellschafter.
c) Gegen den Gesellschaftergeschäftsführer einer GmbH, der unter Verletzung seiner gesellschafterli-
chen Treuepflicht eine materiell unrichtige Gesellschafterliste einreichen will, steht dem von der Un-
richtigkeit nachteilig betroffenen Gesellschafter ein Unterlassungsanspruch zu, den er mit der vor-
beugenden Unterlassungsklage geltend machen kann
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2022 – 10 U 16/21
1. Der Vorstand eines Vereins überschreitet die sich aus § 27 Abs. 3 Satz 1, § 664 Abs. 1 Satz 1 BGB ergebende Grenze der zulässigen Delegation von Geschäftsführungsaufgaben, wenn er einen Dritten mit lediglich beispielhaft umschriebenen „Dienstleistungen zur Organisation und Verwaltung des Auftraggebers“ beauftragt, die einen wesentlichen Teil der zum Wirkungskreis des Vorstandes gehörenden Aufgaben umfassen. Dies gilt auch dann, wenn dem Vorstand danach noch ein eigenständig wahrzunehmender Aufgabenbereich verbleibt.
2. Erfolgt die Beauftragung des Dritten in einer derartigen Fallgestaltung entgeltlich, kann der Abschluss des Vertrages zudem gegen eine Satzungsbestimmung verstoßen, nach der die Tätigkeit im Vorstand ehrenamtlich ausgeübt wird.
3. Handelt es sich bei dem beauftragten Dritten um eine Gesellschaft, deren Gesellschafter mit den den Verein vertretenen Vorständen identisch sind, kann dies zur Unwirksamkeit des Vertrages unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht führen.
Eintrag lesenOLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2020 – 9 U 29/19
Zum Missbrauch der Vertretungsmacht durch einen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 28. Januar 2014 – II ZR 371/12
Sittenwidrigkeit eines vom Bevollmächtigten unter Vollmachtsmissbrauch und Einschaltung eines arglosen Untervertreters geschlossenen GmbH-Geschäftsanteilsübertragungsvertrages
Ein Vertrag ist wegen sittenwidriger Kollusion nichtig, wenn ein von den Voraussetzungen des § 181 BGB befreiter Bevollmächtigter seine Vollmacht missbraucht, um mit sich als Geschäftsgegner ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen abzuschließen. Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn der Vertreter einen arglosen Untervertreter einschaltet oder er aufgrund seiner Vertretungsmacht einen weiteren, arglosen (Mit)-Vertreter zu dem Geschäft veranlasst und so das Insichgeschäft verschleiert.
Eintrag lesenOLG Köln, Urteil vom 21.12.2010 – 8 U 12/10, I-8 U 12/10
§ 69 AO, § 280 Abs 1 BGB, § 328 BGB, § 611 BGB, § 675 BGB Nach ständiger Rechtsprechung hat der Vertretene grundsätzlich das Risiko des Vollmachtmissbrauchs zu tragen. Den Vertragspartner trifft keine Prüfungspflicht, […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. Juni 2010 – XI ZR 389/09
§ 242 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB a) Eine Rechtsscheinhaftung in Bezug auf eine Scheingesellschaft setzt voraus, dass die in Anspruch genommene Person in zurechenbarer Weise den Rechtsschein einer existierenden […]
Eintrag lesenOLG Oldenburg, Urteil vom 04.02.2010 – 8 U 121/09
Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers I Vertrauensschutz des Geschäftspartners vor Kenntnis bzw. Eintragung der Abberufung des Geschäftsführers im Handelsregister
1. Der Geschäftspartner einer GmbH, der zwar weiß, dass deren im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer abberufen wurde, sich jedoch gerichtlich gegen die Abberufung wehrt, darf gemäß § 15 Abs.1 HGB grds. so lange auf die Vertretungsberechtigung dieses Geschäftsführers vertrauen, bis ihm positiv bekannt ist, dass die Abberufung wirksam ist bzw. diese im Handelsregister eingetragen wurde.
2. Gemäß § 242 BGB ist dies nur dann nicht der Fall, wenn der Geschäftspartner von einem Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den eingetragenen Geschäftsführer Kenntnis hat oder sich ihm wegen der Begleitumstände ein entsprechender Verdacht aufdrängen muss.
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