GmbHG § 30, §§ 30 ff, § 34 Abs. 3 1. Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Einziehung eines Geschäftsanteils steht unter der aufschiebenden gesetzlichen Bedingung, dass die geschuldete Abfindung ohne Verstoß gegen das Kapitalerhaltungsgebot […]
Eintrag lesenGerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse für Mitgliedschaftspflichten
BGH, Urteil vom 3. Februar 1997 – II ZR 71/96
1. Der Gesellschaftsvertrag einer Personenhandelsgesellschaft kann das gesetzliche Ausschließungsverfahren dahin abändern, daß die Gestaltungsklage nach HGB § 140 durch ein entsprechendes Gestaltungsrecht der Gesellschafterversammlung ersetzt wird. Deshalb kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, daß ein Beschluß der Gesellschafter über die Ausschließung eines Gesellschafters an die Stelle des Ausschließungsprozesses tritt.
2. Betreibt ein Gesellschafter einer KG die Ausschließung von drei der fünf Gesellschafter, so bedarf er dazu der – gegebenenfalls im Klagewege zu erstreitenden – Zustimmung des fünften Gesellschafters.
3. Ein Rechtsschutzbedürfnis des ausgeschlossenen Gesellschafters für die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses über die Ausschließung ist auch dann anzuerkennen, wenn die übrigen Gesellschafter die Nichtigkeit des Beschlusses zwar nicht anerkannt, aber erklärt haben, aus dem Beschluß „derzeit“ keine Rechte herleiten zu wollen.
4. Ein Wettbewerbsverstoß eines Gesellschafters liegt darin, daß er ein Konkurrenzunternehmen mit Überschneidungen mit den Produkten des Gesellschaftsbetriebs betreibt. Hatte er sein Unternehmen bereits vor seinem Beitritt zu der Gesellschaft gegründet, so hätte er es unterlassen müssen, der Gesellschaft beizutreten oder davon absehen, der Gesellschaft weiter Konkurrenz zu machen.
5. In der Nichtweiterleitung einer auf das Konto des Gesellschafters erfolgten Kundenüberweisung auf das Gesellschaftskonto kann eine grobe Verletzung der Gesellschafterpflichten liegen.
Eintrag lesenOLG Frankfurt, Urteil vom 26.11.1996 – 5 U 111/95
GmbHG §§ 30, 34, 51; AktG § 241Bitte wählen Sie ein Schlagwort:AktGAktG § 241 Wird zu einem Anteil eines GmbH-Gesellschafters satzungsgemäß die Einziehung gegen Entschädigung beschlossen, bestehen die Gesellschafterrechte bis zur Leistung des Einziehungsentgelts fort […]
Eintrag lesenOLG Zweibrücken, Urteil vom 17.05.1996 – 6 U 8/95
GmbHG § 34 Die Zwangseinziehung des GeschäftsanteilsBitte wählen Sie ein Schlagwort:GeschäftsanteilsZwangseinziehungZwangseinziehung des Geschäftsanteils wird nicht schon mit der Bekanntgabe an den betroffenen Gesellschafter, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Abfindungsbetrages wirksam.
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 – II ZR 87/83
GmbHG §§ 15, 34, 47 a) Eine in der Satzung zugelassene Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses mit der Folge, dass der Geschäftsanteil des Kündigenden eingezogen oder von einem Mitgesellschafter übernommen werden kann, bewirkt nur dann das Ruhen […]
Eintrag lesenBGH, Urteil vom 1. April 1953 – II ZR 235/52
GmbHG §§ 34, 61; HGB § 140 a) Das GmbH-Gesetz trifft keine Bestimmung darüber, ob ein Gesellschafter aus wichtigem Grunde ausgeschlossen werden kann. Es sieht die Auflösung der GesellschaftBitte wählen Sie ein Schlagwort:AuflösungAuflösung der GesellschaftGesellschaft […]
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